Kriterien für die Messung. 2.1 Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Nachzählersicherung von > 36 A aufweist, die Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung mittels ¼-h- Maximumzähler. Auf Wunsch des Netzkunden kann auch bei einer Nachzählersicherungsnennstromstärke <= 36 A die Messung mittels Maximumzähler erfolgen, sofern der Kunde die zugehörigen Messpreise entrichtet. Bei Netzkunden deren Leistung derzeit mittels ¼-h- Maximumzähler erfasst wird, deren Sicherungs- nennstromstärke aber unter dem angegebenen Grenzwert liegt, erfolgt eine Umstellung auf Netznutzung gemäß Absicherung auf Wunsch des Netzkunden.
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Samples: kittelmuehle.at, www.sbm.or.at, www.eisenhuber.com
Kriterien für die Messung. 2.1 Sofern die Voraussetzungen für den Einbau eines Lastprofilzählers nicht vorliegen, erfolgt bei Netzkunden deren Anlage eine Sicherungsnennstromstärke der Nachzählersicherung von > 36 A aufweist, die Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung mittels ¼-h- Maximumzähler. Auf Wunsch des Netzkunden kann auch bei einer Nachzählersicherungsnennstromstärke << = 36 A die Messung mittels Maximumzähler erfolgen, sofern der Kunde die zugehörigen Messpreise Meßpreise entrichtet. Bei Netzkunden deren Leistung derzeit mittels ¼-h- ¼-h-Maximumzähler erfasst erfaßt wird, deren Sicherungs- nennstromstärke Sicherungsnennstromstärke aber unter dem angegebenen Grenzwert liegt, erfolgt eine Umstellung auf Netznutzung gemäß Absicherung auf Wunsch des Netzkunden.
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Samples: www.e-control.at