Kundeneigener Router Musterklauseln

Kundeneigener Router. Gemäß Telekommunikationsgesetz ist der Kunde berechtigt, einen eigenen Router seiner ▇▇▇▇ zu verwenden. Die dazu erforderlichen Zugangsdaten für den Internetzugang sowie die Zugangsdaten für den Telefondienst werden dem Kunden von SW SLS zur Verfügung gestellt. Die vollständige, ordnungsgemäße Funktion inkl. aller Merkmale insbesondere im Bereich Telefonie kann durch SW SLS nicht gewährleistet werden. Die erforderliche Kompatibilität liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Es besteht auch keinerlei Anspruch auf eine über die Bereitstellung der nötigen Zugangsdaten hinausgehende Unterstützung bei der Einrichtung eines eigenen Routers oder zur Beseitigung möglicher Einschränkungen von Funktionsmerkmalen. SW SLS übernimmt in diesem Fall keine Supportleistungen für Einrichtung und Betrieb der kundeneigenen Hardware. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistung des Glasfaser- Anschlusses durch den Einsatz von nicht geeigneter Hardware beeinträchtigt werden kann. Ein eigener Router des Kunden muss insbesondere die folgenden Leistungsmerkmale erfüllen:  WAN-Interface: 1000Base-T, RJ-45 Port  Router WAN-Interface: PPP/PPPoE (RFC 2516), IPv4/IPv6 Dual Stack, RFC 4638  SIPbased Voice-over-IP (RFC 3261)  Codecs G.711 A-law/U-law codec  DTMF: RFC 2833
Kundeneigener Router. Gemäß dem Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations- endgeräten ist der Kunde berechtigt, einen eigenen Router seiner ▇▇▇▇ zu ver- wenden. Die dazu erforderlichen Zugangsdaten für den Internetzugang sowie die Zugangsdaten für den Telefondienst werden dem Kunden von dem ISP zur Verfügung gestellt. Die vollständige ordnungsgemäße Funktion inklusive aller Merkmale insbesonde- re im Bereich Telefonie kann bei Verwendung eines kundeneigenen Routers nicht gewährleistet werden. Die erforderliche Kompatibilität liegt allein in der Verant- wortung des Kunden. Es besteht auch keinerlei Anspruch auf eine über die Bereit- stellung der nötigen Zugangsdaten hinausgehende Unterstützung bei der Einrich- tung eines eigenen Routers oder zur Beseitigung möglicher Einschränkungen von Funktionsmerkmalen. Der ISP übernimmt in diesem Fall keine Supportleistungen für Einrichtung und Betrieb der kundeneigenen Hardware. Es wird darauf hin- gewiesen, dass die Leistung des Glasfaseranschlusses durch den Einsatz von nicht geeigneter Hardware beeinträchtigt werden kann. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass mit Ausfall des Internets auch die Mög- lichkeit, Sprachtelefonate zu führen, ausfallen kann und die einwandfreie Notruf- funktion (110, 112) des ISP auf Grund der von dem Kunden selbst vorzunehmen- den Konfiguration des Endgerätes nicht sichergestellt werden kann.
Kundeneigener Router. Gemäß dem Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommuni- kationsendgeräten ist der Kunde berechtigt, einen eigenen Router sei- ner ▇▇▇▇ zu verwenden. Die dazu erforderlichen Zugangsdaten für den Internetzugang sowie die Zugangsdaten für den Telefondienst werden dem Kunden von der DGN zur Verfügung gestellt. Der kundeneigene Router muss mindestens folgende Leistungsmerkmale erfüllen: ● WAN-Interface mit 1000Base-T RJ-45 Port ● VLAN (IEEE 802.1Q) ● DHCPv6-Client mit Prefix-Delegation Unterstützung ● IPv4/IPv6 Dual Stack ● DS-Lite ● PPPoE ● SIP-basierendes Voice-over-IP (RFC 3261) ● G.711 A-law/U-law Codec ● DTMF-Transmission nach RFC4733 Die vollständige ordnungsgemäße Funktion inklusive aller Merkmale insbe- sondere im Bereich Telefonie kann bei Verwendung eines kundeneigenen Routers nicht gewährleistet werden. Die erforderliche Kompatibilität liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Es besteht auch keinerlei Anspruch auf eine über die Bereitstellung der nötigen Zugangsdaten hinausgehende Unterstützung bei der Einrichtung eines eigenen Routers oder zur Beseiti- gung möglicher Einschränkungen von Funktionsmerkmalen. Die DGN über- nimmt in diesem Fall keine Supportleistungen für Einrichtung und Betrieb der kundeneigenen Hardware. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leis- tung des Glasfaserhausanschlusses durch den Einsatz von nicht geeigneter Hardware beeinträchtigt werden kann.
Kundeneigener Router. 5.1 Der Kunde kann auf Wunsch einen eigenen Router für den Dienst einsetzen, sofern dieser die im Folgenden festgehalten Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall können einzelne Funktionen und Leistungsmerkmale gegebenenfalls nicht umgesetzt werden, wofür SWN nicht haftet. Die erforderliche Kompatibilität liegt bei Einsatz eigener Geräte allein in der Verantwortung des Kunden. SWN weist darauf hin, dass die Leistung des Glasfaseranschlusses durch den Einsatz von nicht geeigneter Hardware beeinträchtigt werden kann. 5.2 SWN wird, wenn der Kunde ein eigenes Gerät einsetzten will, die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Ein An- spruch auf weiterer Unterstützung durch SWN zur Installation, Konfiguration und /oder Betrieb bzw. Fehlersuche bei Ausfall oder Störungen bei kundeneigener Hardware besteht für den Kunden nicht. 5.3 Der kundeneigene Router muss für den reinen Internet – Dienst folgende technische Features/Spezifikationen erfüllen: • WAN-Interface: 1000/100Base-T RJ-45 Port • Router WAN-Interface: DHCP-Client, IPv6rd; IPv4/IPv6 Dual Stack 5.4 Sofern der Kunde auch Telefoniedienstleistungen bestellt hat, müssen zudem folgende technische Features/Spezifikationen erfüllt sein: • SIPbased Voice-over-IP (RFC 3261) • G.711 A-law/U-law codec • DTMF Transmission: In-band RFC2833 5.5 Zur Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Produkte kann es erforderlich sein, dass eine entsprechende Software-/ Firmware- oder Konfigurations-Datei auf der Hardware des Kunden aufzuspielen ist. Sobald der Kunde seine Hardware an das Glasfasernetz anschließt erteilt er damit SWN konkludent die Erlaubnis, Software-/ Firmware- oder Konfigurations-Datei- en auf dem Kundenendgerät für den vereinbarten Zweck zu installieren und auch jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern und zu nutzen. Der Kunde ist daher verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Zugangsendgerät regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederhergestellt werden können. 5.6 Für die Nutzung von Telefongeräte ist folgendes zu beachten: • POTS-Ports zur Nutzung Standard-Telefongeräte (analog)