Kundenverzug, Mahngebühren. 16.1. Du bist immer dann in Verzug (jeweils ein "Kundenverzug"), wenn du eine uns geschuldete Verpflichtung bei Fälligkeit nicht erfüllst, z.B. wenn:
Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………
Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.