Mahngebühren. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 EUR entstehen.
Mahngebühren. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietenden Aufwendungen im Zusammenhang mit wiederkeh- rend verspäteten Mietzinszahlungen in Rechnung zu stellen, insbesondere Mahngebühren von je CHF 20 pro Mahnung.
Mahngebühren. Für notwendige Mahnungen steht dem Vermieter der Ersatz des ihm dafür entstehenden Verwaltungsaufwands in Höhe von bis zu maximal EUR 5,00 je Mahnstufe zu.
Mahngebühren. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 Euro entstehen. AVB ArbeitslosenschutzPolice Fassung 09/2014 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R+V-ArbeitslosenschutzPolice (AVB ArbeitslosenschutzPolice) § 1 Was ist versichert? 8 § 2 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz? 8 § 3 Wann beginnt der Versicherungsschutz? 8 § 4 Wann endet der Versicherungsschutz? 8 § 5 Wann tritt der Versicherungsfall ein? 8 § 6 Unter welchen Voraussetzungen erbringt R+V Versicherungsleistungen? 8 § 7 Ab wann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum werden Leistungen erbracht? 9 § 8 In welchen Fällen ist die Leistung ausgeschlossen? 9 § 9 Welche Veränderungen müssen Sie anzeigen und welche Folgen hat dies? 10 § 10 Was gilt bei einem Wechsel des Arbeitgebers? 10 § 11 Welche vertraglichen Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 11 § 12 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 11 § 13 Welche Laufzeit hat der Versicherungsvertrag und wie kann er beendet werden? 11 § 14 Was gilt zum Beitrag und welche Folgen hat ein Zahlungsverzug? 12 § 15 Was gilt zur Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Kostenentwicklung? 12 § 16 Schlussbestimmungen 13 § 17 Begriffsbestimmungen 14 R+V zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Leistung als Ausgleich für den eingetretenen Einkommensausfall, sofern Ihre Arbeitslosigkeit durch die Beendigung des versicherten Arbeitsverhältnisses aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse verursacht worden ist. Voraussetzung ist, dass Versicherungsschutz nach den mit Ihnen getroffenen versicherungsvertraglichen Regelungen besteht.
Mahngebühren. Tritt der Kunde in Verzug, so entsteht gegenüber DiCommerce ebenfalls eine Zahlungsverpflichtung für anfallende Mahngebühren.
Mahngebühren. Für die erste Mahnung wird CHF 20.-, für die zweite Mahnung CHF 50.- und die dritte Mahnung CHF 80.- fällig Crowd Solutions kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 110.- pro Stunde erheben, falls durch die Verletzung von geltendem Recht oder der Nutzungsbestimmungen der Nutzer sanktioniert werden muss. Dieselbe Entschädigung wird fällig bei Inkasso Tätigkeiten oder allfälligen Betreibungen, wobei diese unabhängig von der Mahngebühr zu entrichten ist. Die Entschädigung kann im Einzelfall auch erhoben werden, wenn eine Aufbereitung eines Falles für einen Anleger, das übliche Mass übersteigt. Dies gilt auch für allfällige rechtliche Abklärungen oder für Rechtsfällen.
Mahngebühren. Im Falle eines vom 1T Kunden verschuldeten Kundenverzugs kann der Zuständige 1T Anbieter Mahngebühren erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem in Verzug befindlichen Betrag/Wert der übertragenen Vermögenswerte stehen, soweit diese Gebühren zur Deckung unserer angemessenen Kosten für die Verwaltung des Kundenverzugs und die Durchsetzung unserer Rechte erforderlich sind. Es werden mindestens EUR 5,00 und maximal EUR 15,00 an Mahngebühren erhoben. Diese Mindestgebührenregelung gilt nicht, wenn der 1T Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist und deshalb keine oder geringere Verwaltungskosten oder Kosten für die Durchsetzung unserer Rechte angefallen sind.
Mahngebühren. 1. Mahnung 0,00 € - 2. Mahnung und weiter 5,00 € - jede weitere Mahnung 10,00 € - Einleitung des Vollstreckungsverfahren 10,00 €
Mahngebühren. Bei Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungs- bzw. Abzahlungsfristen (Ratentermine) wird pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 erhoben.
Mahngebühren. Den Gesamtbeitrag der Versicherung entnehmen Sie bitte dem Antrag. Dieser gilt für den vereinbarten Zahlungsrhythmus, enthält die gesetzliche Versicherungssteuer und gegebenenfalls den Ratenzahlungszuschlag. Sofern Sie einzelne, selbstständige Verträge abgeschlossen haben, werden die Jahresbeiträge hierfür im Antrag gesondert ausgewiesen. Im Falle einer Mahnung bei Zahlungsverzug erheben wir eine Gebühr von zurzeit 5,– Euro. Zahlungsrhythmus Den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Die Beiträge können per Lastschriftverfahren oder per Überweisung (außer bei monatlicher Zahlungsweise) beglichen werden. Die Fälligkeit richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Versicherungsbeginn und dem Zahlungsrhythmus Ihrer Versicherung. Wir sind an unser Angebot 14 Tage gebunden. Sollten Sie sich später dafür entscheiden, machen wir Ihnen ein neues Angebot. Die angegebenen Leistungen und Beiträge setzen voraus, dass wir den Antrag anhand Ihrer Angaben – und eventuell weiterer von Ihnen autorisierter Informationswege – geprüft haben und annehmen können. Der Vertrag kommt zustande, sofern wir Ihren Antrag annehmen. Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.