Kärcher Werke Musterklauseln

Kärcher Werke. Der Lieferant verpflichtet sich, die unter der nachfolgenden Internetadresse aufgeführten und als "Werke" bezeichneten Gesellschaften der Kärcher-Gruppe mindestens an jedem ersten Arbeitstag eines Kalenderquartals abzurufen: 1.8 Kärcher Plants The Supplier is obliged to retrieve the companies of the Kärcher-Group designated as "Plants" at the following internet address at least on the first working day of each calendar quarter. xxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxx_Xxxxxxxxx/xxxxxxxx_Xxxxxxx_Xxxxx.xxx xxxx://xxxxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxx_Xxxxxxxxx/xxxxxxxx_Xxxxxxx_Xxxxx.xxx
Kärcher Werke. Der Lieferant verpflichtet sich, die unter der nachfolgenden Internetadresse aufgeführten und als "Werke" bezeichneten Gesellschaften der Kärcher-Gruppe mindestens an jedem ersten Arbeitstag eines Kalenderquartals abzurufen:

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.