Kündigung bei missbräuchlicher Verweigerung. Verweigert der Kunde die Zustimmung trotz zumutbarer Änderungswünsche des Anbieters oder verweigert der Kunde die Zustimmung missbräuchlich, so hat der Anbieter das Recht den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch mit Wirkung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung der Änderungsmaßnahme, kündigen.
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Samples: Vertrag Über Die Nutzung Von Layer‐2‐bsa‐leistungen, www.bitel.de, netze.stadtwerke-schwedt.de
Kündigung bei missbräuchlicher Verweigerung. Verweigert der Kunde die Zustimmung trotz zumutbarer Änderungswünsche des Anbieters oder verweigert der Kunde die Zustimmung missbräuchlich, so hat der Anbieter das Recht den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch mit Wirkung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung der Änderungsmaßnahme, zu kündigen.
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Samples: www.tegro-net.de