KÜNDIGUNG DES BESTELLUNGSVERTRAGES, AUTOMATISCHE BEENDIGUNG, ÜBERTRAGUNG DES VERWALTUNGSRECHTS. Der Bestellungsvertrag kann sowohl von der Verwaltungsgesell- schaft als auch der Investmentgesellschaft nur aus wichtigem Grund unter Wahrung der Vorschriften des KAGB gekündigt wer- den, wobei die Kündigungsfrist in diesem Fall in einem ange- messenen Verhältnis zu dem Zeitraum zu stehen hat, der erfor- derlich ist, um eine neue externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen oder die zur Investmentgesellschaft gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren, und die mindestens sechs Monate zum Monatsende beträgt. Daneben kann die Ver- wahrstelle den Bestellungsvertrag nach den gesetzlichen Vor- schriften der §§ 154 Abs. 1 Satz 5, 99 Abs. 4 KAGB kündigen (vgl. den Abschnitt „Verwaltungsfunktion“ dieses Kapitels). Im Falle des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, insbesondere im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft sowie der Rechtskraft des Gerichts- beschlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insol- venzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde, endet der Bestellungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft. In diesen Fällen hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf sämtliche anteilig bereits entstandenen Vergütungen und auf Ersatz bereits getätigter Aufwendungen. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen geht in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über. Dies gilt nicht, soweit die Komplementä- rin – unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Investmentgesell- schaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesell- schaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwal- tungsgesellschaft bestellt.
Appears in 2 contracts
Samples: Sales Prospectus, Sales Prospectus
KÜNDIGUNG DES BESTELLUNGSVERTRAGES, AUTOMATISCHE BEENDIGUNG, ÜBERTRAGUNG DES VERWALTUNGSRECHTS. Der Bestellungsvertrag kann sowohl von der Verwaltungsgesell- schaft als auch von der Investmentgesellschaft nur aus wichtigem wichti- gem Grund unter Wahrung der Vorschriften des KAGB gekündigt wer- denwerden, wobei die Kündigungsfrist in diesem Fall in einem ange- messenen Verhältnis zu dem Zeitraum zu stehen hat, der erfor- derlich ist, um eine neue externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen oder die zur Investmentgesellschaft gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren, und die mindestens sechs Monate zum Monatsende beträgt. Daneben kann die Ver- wahrstelle Verwahr- stelle den Bestellungsvertrag nach den gesetzlichen Vor- schriften Vorschriften der §§ 154 Abs. 1 Satz 5, 99 Abs. 4 KAGB kündigen (vgl. den Abschnitt „Verwaltungsfunktion“ dieses Kapitels). Im Falle Fall des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, insbesondere im Falle Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft sowie der Rechtskraft des Gerichts- beschlussesGerichtsbe- schlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insol- venzverfahrens Insolvenz- verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde, endet der Bestellungsvertrag Bestel- lungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft. In diesen Fällen hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf sämtliche anteilig bereits entstandenen Vergütungen und auf Ersatz bereits getätigter Aufwendungen. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen geht in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über. Dies gilt nicht, soweit die Komplementä- rin Komplemen- tärin – unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Investmentgesell- schaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesell- schaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwal- tungsgesellschaft bestellt.
Appears in 2 contracts
Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus
KÜNDIGUNG DES BESTELLUNGSVERTRAGES, AUTOMATISCHE BEENDIGUNG, ÜBERTRAGUNG DES VERWALTUNGSRECHTS. Der Bestellungsvertrag kann sowohl von der Verwaltungsgesell- schaft als auch der Investmentgesellschaft Verwaltungsgesellschaft nur aus wichtigem Grund unter Wahrung der Vorschriften des KAGB gekündigt wer- denwerden, wobei die Kündigungsfrist in diesem Fall in einem ange- messenen angemessenen Verhältnis zu dem Zeitraum zu stehen hat, der erfor- derlich erforderlich ist, um eine neue externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalver waltungsgesellschaft zu bestellen oder die zur Investmentgesellschaft Investmentgesell schaft gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren, und die mindestens sechs Monate zum Monatsende beträgt. Die Invest mentgesellschaft kann den Bestellungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Daneben kann die Ver- wahrstelle Verwahrstelle den Bestellungsvertrag nach den gesetzlichen Vor- schriften Vorschriften der §§ 154 Abs. 1 Satz 5, 99 Abs. 4 KAGB kündigen (vgl. den Abschnitt Ab schnitt „Verwaltungsfunktion“ dieses Kapitels“). Im Falle Fall des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, insbesondere im Falle Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft sowie der Rechtskraft des Gerichts- Gerichts beschlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insol- venzverfahrens Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde, endet der Bestellungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft. In diesen Fällen hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf sämtliche anteilig bereits entstandenen Vergütungen und auf Ersatz bereits getätigter Aufwendungen. Das Verwaltungs- Verwaltungs und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen geht in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über. Dies gilt nicht, soweit die Komplementä- rin Komplemen tärin – unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Investmentgesell- Investmentgesell schaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesell- Investmentkommanditgesell schaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwal- Kapitalverwal tungsgesellschaft bestellt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
KÜNDIGUNG DES BESTELLUNGSVERTRAGES, AUTOMATISCHE BEENDIGUNG, ÜBERTRAGUNG DES VERWALTUNGSRECHTS. Der Bestellungsvertrag kann sowohl von der Verwaltungsgesell- schaft als auch der Investmentgesellschaft Verwaltungsgesellschaft nur aus wichtigem Grund unter Wahrung der Vorschriften des KAGB gekündigt wer- denwerden, wobei die Kündigungsfrist in diesem Fall in einem ange- ange messenen Verhältnis zu dem Zeitraum zu stehen hat, der erfor- erfor derlich ist, um eine neue externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen oder die zur Investmentgesellschaft gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren, und die mindestens sechs Monate zum Monatsende beträgt. Die Investmentgesellschaft kann den Bestellungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Daneben kann die Ver- wahrstelle Verwahrstelle den Bestellungsvertrag Bestellungs vertrag nach den gesetzlichen Vor- schriften Vorschriften der §§ 154 Abs. 1 Satz 5, 99 Abs. 4 KAGB kündigen (vgl. den Abschnitt „VerwaltungsfunktionVerwal tungsfunktion“ dieses Kapitels). Im Falle des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, insbesondere im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft sowie der Rechtskraft des Gerichts- beschlussesGerichtsbe schlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insol- venzverfahrens Insolvenz verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde, endet der Bestellungsvertrag Bestel lungsvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft. In diesen Fällen hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf sämtliche anteilig bereits entstandenen Vergütungen und auf Ersatz bereits getätigter Aufwendungen. Das Verwaltungs- Verwaltungs und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen geht in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über. Dies gilt nicht, soweit die Komplementä- rin Komplemen tärin – unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Investmentgesell- Investmentgesell schaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesell- Investmentkommanditgesell schaft umzuwandeln umzuwandeln, oder eine andere externe Kapitalverwal- Kapitalverwal tungsgesellschaft bestellt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Prospectus
KÜNDIGUNG DES BESTELLUNGSVERTRAGES, AUTOMATISCHE BEENDIGUNG, ÜBERTRAGUNG DES VERWALTUNGSRECHTS. Der Bestellungsvertrag kann sowohl von der Verwaltungsgesell- schaft als auch von der Investmentgesellschaft nur aus wichtigem wichti- gem Grund unter Wahrung der Vorschriften des KAGB gekündigt wer- denwerden, wobei die Kündigungsfrist in diesem Fall in einem ange- messenen Verhältnis zu dem Zeitraum zu stehen hat, der erfor- derlich ist, um eine neue externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen oder die zur Investmentgesellschaft gehörenden Vermögensgegenstände zu liquidieren, und die mindestens sechs Monate zum Monatsende beträgt. Daneben kann die Ver- wahrstelle den Bestellungsvertrag nach den gesetzlichen Vor- schriften der §§ 154 Abs. 1 Satz 54, 99 Abs. 4 KAGB kündigen (vgl. den Abschnitt „Verwaltungsfunktion“ dieses Kapitels). Im Falle des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft In- vestmentgesellschaft zu verwalten, insbesondere im Falle der Eröffnung Er- öffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft sowie der Rechtskraft des Gerichts- beschlussesGerichtsbeschlusses, durch den der Antrag auf die Eröffnung des Insol- venzverfahrens Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde, endet der Bestellungsvertrag Bestellungsver- trag mit der Verwaltungsgesellschaft. In diesen Fällen hat die Verwaltungsgesellschaft Anspruch auf sämtliche anteilig bereits entstandenen Vergütungen und auf Ersatz bereits getätigter AufwendungenAuf- wendungen. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Gesellschaftsvermögen geht in den Fällen des Erlöschens des Rechts der Verwaltungsgesellschaft, die Investmentgesellschaft zu verwalten, auf die Verwahrstelle zur Abwicklung über. Dies gilt nicht, soweit die Komplementä- rin Komplementärin – unter dem Vorbehalt der Genehmigung der BaFin – alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft in eine intern verwaltete Investmentkommanditgesell- schaft Investmentkommanditgesellschaft umzuwandeln oder eine andere externe Kapitalverwal- tungsgesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Prospectus