Common use of Kündigung durch die Emittentin Clause in Contracts

Kündigung durch die Emittentin. Die Emittentin kann die Schuldverschreibungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats jederzeit ganz oder teilweise durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 9 kündigen und an die Anleihegläubiger zum Nennbetrag zurückzahlen.

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Kündigung durch die Emittentin. Die Emittentin kann die Schuldverschreibungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats jederzeit ganz oder teilweise durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 9 13 kündigen und an die Anleihegläubiger Anleger vorbehaltlich der Ziff. 2.2. und 2.3 zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen zurückzahlen.

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Samples: lloyd-token.de

Kündigung durch die Emittentin. Die Emittentin kann die Schuldverschreibungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats jederzeit ganz oder teilweise durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 9 kündigen und an die Anleihegläubiger zum Nennbetrag zzgl. Zinsen von 2,0% p.a. für jedes angefangene Laufzeitjahr, das wegen der Ausübung einer Kündigung nach dieser Ziff. 8 wegfällt, zurückzahlen. Zinsen nach dieser Ziff. 8 werden anteilig gemäß Ziff. 3.3 von der Emittentin berechnet.

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Kündigung durch die Emittentin. Die Emittentin kann die Schuldverschreibungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats jederzeit ganz oder teilweise durch Bekanntmachung gemäß Ziff. 9 10 kündigen und an die Anleihegläubiger zum Nennbetrag Rückzahlungsbetrag zurückzahlen.

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