Common use of Kündigung nach einem Schadenereignis Clause in Contracts

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

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Samples: Seite, www.ruv.de, www.gefa-bank.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: Seite, www.ruv.de, www.gefa-bank.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Sachverständigenausschuss gemäß A.2.6.1 angerufen wird oder wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.über

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Samples: www.bbbank.de, wohnwagenversicherungen.de, www.xxv24.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversi- cherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversiche- rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen ergan- genen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- versicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- versicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen Ent- schädigung oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit Rechts- streit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats Mo- nats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.swu.de, www.insurancestation.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit Rechts- streit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- versicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft Rechts- kraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.leaseplan.com, www.athlon.com

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung Leistung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.continentale.de, www.xxv24.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses nach E.1.1 können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben, zugehen. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des eines Dritten zu einem Rechtsstreit kommen kom- men zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem einem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.adac.de, www.adac.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung Leistung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: ais-w.com, ais-w.com

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt habenha- ben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haft- pflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch An- spruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassenlas- sen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversiche- rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen ergange- nen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.innofima.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.helvetia.com

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.1 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. .Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.diebayerische.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- versicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt abge- lehnt haben. Das gleiche Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- versicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassenlassen oder in der Kaskoversiche- rung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 abgerufen wird. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

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Samples: www.ecclesia.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.horbach24.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag in Schriftform kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.des

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Samples: www.vbed.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. 3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.germanu.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht-versicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.diebayerische.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.leaseplan.com

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen Ver- handlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung Kfz- Haft- pflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt aner- kannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversiche- rung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflichtversiche- rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu- gang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.aap-insurance.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. 2.3 2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

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Samples: www.germanu.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses Versicherungsfalles können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung Kfz-Haftpflichtversiche- rung können wir nur kündigen, wenn wir unsere Leis- tungspflicht anerkannt haben oder nachdem in einem Rechtsstreit mit einem Dritten über die Entschädigung ein rechtkräftiges Urteil ergangen ist. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss uns die Kündi- gung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt haben oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf innerhalb eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigenzugehen. In den übrigen Versicherungsarten muss Ihnen die Kündigung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu- gang wirksam.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: rauch-versicherungen.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag Ver- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haft- pflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung Kfz-Haftpflicht- versicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag Versicherungsvertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirk- sam.

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Samples: www.vbed.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb Ihnen inner- halb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zu- gehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt ab- gelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines ei- nes Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kün- digung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.wwk.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen Verhand- lungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines MonatsMonats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt aner- kannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag Ver- trag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ih- rem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.xxv24.de