Common use of Kündigung nach einem Schadenereignis Clause in Contracts

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassen. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 G.2.3 (1) Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir Sie den Vertrag kündigenkündi- gen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehenMonats, nach- dem nachdem wir in der KfzKraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Die Kündigungsfrist fängt für Sie erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir Sie in der Kfz- Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem einem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des eines Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats nach Anerkennung bzw. Verweigerung unserer Leistung auszusprechen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen oder in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.6 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen Verhand- lungen über die Entschädi- gung Entschädigung zugehen oder in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- versicherung innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn der Sachverständigenausschuss gemäß A.2.19 angerufen wird oder wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils oder seit der Zustellung des Spruchs des Sachverständigenausschusses kündigen. Für Sie beginnt die Kündigungsfrist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.insurancestation.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir Sie den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Leistung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir Sie in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Es gilt G.4.2 und G.4.3 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Schadenereignis beim Kfz-Schutzbrief nicht zur Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksamder übrigen für dasselbe Fahrzeug bestehenden Versicherungsverträge berechtigt.

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Samples: www.europa-go.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehenMonats, nach- dem nachdem wir in der KfzKraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des eines Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats nach Anerkennung bzw. Verweigerung unserer Leistung auszusprechen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.hvs-online.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses nach E.1.1 können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehenMonats, nach- dem nachdem wir in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben, zugehen. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des eines Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem einem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.adac.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung zugehen oder in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn der Sachverständigenausschuss gemäß A.2.6.1 angerufen wird oder wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf Ab- lauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen er- gangenen Urteils oder seit der Zustellung des Spruchs des Sachverständigenaus- schusses kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.bbbank.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt aner- kannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen oder wenn in der Kas- koversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.kazenmaier.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats Mo- nats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in unsere Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt haben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt haben. Das Gleiche giltkönnen wir außerdem innerhalb eines Monats kündigen, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem Wir können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung auch den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. In der Fahrzeugversicherung können wir außerdem innerhalb eines Monats seit der Zustellung des Spruchs des Ausschusses oder wenn im Rahmen eines Sachverständigenverfahren der Ausschuss angerufen wird, kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: www.fairmilienburg.de

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Ent- schädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in unsere Leistungspflicht anerkannt oder abge- lehnt haben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt haben. Das Gleiche giltkönnen wir außerdem in- nerhalb eines Monats kündigen, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenRechts- streit kommen zu lassen. Außerdem Wir können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung auch den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. In der Fahrzeugversicherung können wir außerdem innerhalb eines Monats seit der Zustellung des Spruchs des Aus- schusses oder wenn im Rahmen eines Sachverständigen- verfahrens der Ausschuss angerufen wird, kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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Samples: ais-w.com

Kündigung nach einem Schadenereignis. G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignis- ses Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigenkündi- gen. Die Kündi- gung Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädi- gung Entschädigung zugehen oder in der Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats zugehen, nach- dem nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn der Sachverständigenausschuss gemäß A.2.19.1 angerufen wird oder wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommenzulassenkommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz- Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechts- streit Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils oder seit der Zustellung des Spruchs des Sachverständigenausschusses kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

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