Common use of Kündigung nach einem Schadenereignis Clause in Contracts

Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflicht- versicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflicht- versicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversi- cherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.6 angerufen wird. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigenkün- digen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder in der Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflicht- versicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn der Sachverständigenausschuss gemäß A.2.19.1 angerufen wird oder wir Ihnen in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflicht- versicherung Haftpflichtversiche- rung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversi- cherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.6 angerufen wirdlassen. Außerdem können Sie in der KfzKraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils oder seit der Zustellung des Spruchs des Sachverständigenausschusses kündigen. Veräußern Für Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnisvon dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem Sie von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangen. Der Erwerber kann G.2.4 Sie können bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags endetVertrags, wirksam werden soll.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. G.2.3.1 Die Kündigung muss uns in der Kasko-, Schutzbrief-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen Verhand- lungen über die Entschädigung zugehen oder Leistung zugehen. G.2.3.2 In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflicht- versicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflicht- versicherung Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversi- cherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.6 angerufen wirdlassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Veräußern G.2.4 Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann können bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags endetVertrags, wirksam werden soll.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung Leistung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflicht- versicherung Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflicht- versicherung Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversi- cherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.6 angerufen wirdlassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Veräußern G.2.4 Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann können bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags endetVertrags, wirksam werden soll. Es gilt G.4.2 und G.4.3 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Schadenereignis beim Autoschutzbrief nicht zur Kündigung der übrigen für das selbe Fahrzeug bestehenden Versicherungsverträge berechtigt.

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Kündigung nach einem Schadenereignis. Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung Leistung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflicht- versicherung Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt abgelehnt haben. Das Gleiche gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflicht- versicherung Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversi- cherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.6 angerufen wirdlassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Veräußern G.2.4 Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis. Der Erwerber kann können bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags endetVer- trags, wirksam werden soll. Es gilt G.4.2 und G.4.3 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Schadenereignis beim Autoschutzbrief nicht zur Kündigung der übrigen für das selbe Fahrzeug bestehenden Versicherungsverträge berechtigt.

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Samples: ais-w.com