Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl Musterklauseln

Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl. (1) Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde bzw. Mitreisende Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters die Durchführung bzw. Erbringung der Reiseleistungen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informati- onspflichten des Reiseveranstalters beruht.