Erklärung des Kunden Musterklauseln

Erklärung des Kunden. In Bezug auf die Übergabestelle (Gegenstand des Vertrages), erklärt der Kunde: - dem Verteiler ausschließlich und ohne Vertretung und kostenlos mit dem Abschluss des Übertragungsvertrags mit dem zuständigen Verteiler und mit dem Abschluss des Netznutzungsvertrags mit dem übergeordneten Verteiler oder Terna SPA zu beauftragen; - Unwiderruflich mit Vertretung und kostenlos bei Unterzeichnung der technischen Bedingungen, die dem Transportvertrag beiliegen, einschließlich der Klauseln, die zugunsten des Verteilers Haftungseinschränkungen, das Recht auf Rücktritt oder die Einstellung der Durchführung enthalten bzw. Klauseln, welche zu Lasten des Kunden Anspruchsverwirkungen, Einschränkungen des Rechts auf Geltendmachung von Einwänden, Einschränkungen der Vertragsfreiheit, die stillschweigende Verlängerung oder Erneuerung des Vertrags und die Schiedsklauseln enthalten, den Auftrag zu erteilen und ab sofort das Handeln des Beauftragten anzuerkennen; - der Kunde ist sich bewusst, dass die Annahme und die Beachtung dieser technischen Bedingungen eine Voraussetzung für die Inbetriebnahme und Beibehaltung des Dienstes des Anschlusses an das Stromnetz darstellen; - die Aufklärung gemäß dem Legislativdekret 196/2003 erhalten zu haben (Privacy-Bestimmungen) und die Einwilligung zur Ver- arbeitung personenbezogener Daten zu geben. Des weiteren wird der Verteiler ermächtigt, die E-Mail-Adresse und Handynummer zu verwenden und seine Rücktrittsmeldung an den vorhergehenden Lieferanten gemäß AEEG 79/08 im gegebenen Falle zu übermitteln. Die Stromlieferung erfolgt zu den im Vertrag beinhalteten wirtschaftlichen, allgemeinen und technischen Bedingungen. Im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestätigt der Kunde ausdrücklich gemäß Art. Art. 1341 e 1342 ZGB die folgenden Artikel: Art. 1 bis Artikel 29; x der Kunde Ort/Datum: Xxxx xx Xxxxxxxxxxxx 00000 Xxxxx allo Stelvio • Xxxxxxxxxxx 00 Via Principale T 0473 05 73 00 • F 0473 05 73 03 xxx.xxxx.xx.xx • xxxx@xxxx.xx.xx • xxxx@xxxxx.xx
Erklärung des Kunden. Hiermit bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten und den Erhalt der Ladekarte, Vertragsnummer und PIN. Der Kunde teilt den STW unverzüglich Änderungen seiner Anschrift mit. Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx-Xxxxxxx Telefon +49 (0) 7741 / 833-605 Telefax +49 (0) 7741 / 833-622 xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx Postanschrih: Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx-Xxxxxxx xxx.xxxxxxxxxx-xx.xx Kundenservice: Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx-Xxxxxxx xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx Ust-Id: DE204444191 Registergericht: Xxxxxxxx x. Xx. XXX Xx. 000000 Geschähsführer: Xxxxxxxxx Xxxxxxx Sparkasse Hochrhein BIC: XXXXXX0XXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Volksbank Hochrhein BIC: XXXXXX00XX0 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00
Erklärung des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass der Personaldienstleister zur Zahlung von Branchenzuschlägen an seine Mitarbeiter verpflichtet ist, soweit hierfür die Voraussetzungen der in vorstehend 3 b) bezeichneten Branchentarifverträge vorliegen. Hierzu versichert der Kunde, dass seine in der Anlage zu diesem Vertrag gemachten Angaben insbesondere
Erklärung des Kunden. Hiermit bestätige ich (Kunde) die Richtigkeit der angegebenen Daten und beauftrage die EVKR in Kenntnis der Vertragsbedingungen mit der Ausstellung der oben genannten Anzahl von Lade- karten. Mit der Ladekarte bin ich berechtigt, für die Dauer der Vertragslaufzeit soweit verfügbar die Ladestationen der EVKR, der ladenetz.de-Partner sowie der Kooperationspartner im Sinne dieser Verein-barung einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Laden eines E-Fahrzeuges nutzen. Ich teile der EVKR unverzüglich Änderungen meiner Anschrift und Kontaktdaten mit.
Erklärung des Kunden. Hiermit bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten und den Erhalt der Ladekarte, Vertragsnummer und PIN. Der Kunde teilt der SWR unverzüglich Änderungen seiner Anschrift mit. Eine Kopie der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Elektrofahrzeuges liegt dem Antrag bei. Ich habe von der Widerrufsbelehrung (Seite 2) Kenntnis genommen. Bitte beachten Sie den abgedruckten Datenschutzhinweis und die gesetzlichen Informations- pflichten. Ich möchte vertragswesentliche Informationen und Unterlagen, insbesondere Rechnungen nicht per Post erhalten, diese stehen mir über das Kundenportal unter www.stadtwerke-radolf- xxxx.xx zur Verfügung. Zu diesem Zwecke werde ich mich im Kundenportal registrieren, gleichzeitig halte ich eine gültige und jederzeit erreichbare E-Mailadresse zur Verfügung und werde die Stadtwerke Radolfzell GmbH bei Änderungen unverzüglich informieren. Datum Per Telefon möchte ich ... Per E-Mail möchte ich ... ...auch in Zukunft über Angebote und Produkte zur Strom- und Gaslieferung sowie über Produkte im Bereich der Energieberatung bzw. Energieeffizienz von den Stadtwerken Radolfzell informiert werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Sie können der Verarbeitung oder Nutzung der Daten zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung jederzeit widersprechen. UXnterschrift
Erklärung des Kunden. Ich bestätige dem Makler, dass ich alle Punkte gelesen und verstanden habe und auch mit den genannten Punkten einverstanden bin. Hiermit wird der Makler beauftragt u. bevollmächtigt, dem Kunden die gewünschten Versicherungs- u. Finanzprodukte zu beschaffen bzw. zu vermitteln. Gleichzeitig wird der Makler hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber Dritten zu vertreten sowie für ihn Vertrags- und allg. Informationen, welche der Versicherer gem. §7 VVG dem Versicherungsnehmer zu übergeben hat, entgegenzunehmen. Das betrifft z.B. allg. u. beson- dere Versicherungsbedingungen, Vertrags- u. Verbraucherinformationen sowie Produktinformationen. Ebenso wird der Makler vom Kunden bevoll- mächtigt, Anzeigen u. Willenserklärungen entgegenzunehmen sowie Kündigungen auszusprechen. Für eine weiterführende, über die o.g. Beschaffung bzw. Vermittlung hinausgehende Beauftragung des Maklers, wie die Betreuung einzelner oder mehrerer Verträge ist ein schriftlicher Maklervertrag notwendig und abzuschließen. Ansonsten ist die Aufgabe des Maklers mit dem Zustandekommen des zu vermittelten Vertrages erfüllt u. beendet. Da der Makler im Wesentlichen als ONLINE-Makler arbeitet, ist eine umfassende Analyse der Deckungslücken des Kunden und eine Betreuung dem Makler unbekannter Verträge unmöglich. Über den Nachteil dieser eingeschränkten Zusammenarbeit ist der Kunde ausdrücklich hingewiesen worden. Ebenso ist es dem Makler als Anlagevermittler aufgrund der räumlichen Entfernung nicht möglich, eine gesetzeskonforme Anlageberatung zu erbringen. Da der Makler auch im Auftrag des „ServiceCenter-Ostsachsen e.K.“ arbeitet, bezieht sich diese Vollmacht auch auf dessen Kunden und Verträge. Datum: Name, Vorname, Adresse Unterschrift:
Erklärung des Kunden. Ich bestätige dem Makler, dass ich alle Punkte gelesen und verstanden habe und auch mit den genannten Punkten einverstanden bin. Datum: Name, Vorname, Adresse Unterschrift: Der Kunde verpflichtet sich, den Makler von allen persönlichen u. finanziellen Veränderungen sowie anderen Risikoveränderungen unverzüglich zu unter richten, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, bei spielsweise familiäre o. berufliche Änderungen, Wohnortwechsel, Einkom- mensveränderungen o. Änderungen am zu versichernden Risiko. Der Kunde verpflichtet sich, die Korrespondenz mit den Gesellschaften dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen. Bei Nichterfüllen dieser Pflichten erlischt automatisch dieser Vertrag u. der Makler ist frei von jeglicher Haftung aus daraus resultierenden Versicherungslücken und/oder Unterdeckungen.
Erklärung des Kunden. Name, Betrieb, Adresse Ich habe die vorstehenden AGB der Firma CVS mobile GmbH gelesen, verstanden und anerkannt. Datum, Ort
Erklärung des Kunden. Der Kunde erklärt und bestätigt hiermit, dass: ich. Er hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarung, mit denen er uneingeschränkt einverstanden ist und die er zusammen mit allen Richtlinien, Verfahren und Offenlegungen akzeptiert, vollständig gelesen und verstanden.

Related to Erklärung des Kunden

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.