Lage und Abgrenzung Musterklauseln

Lage und Abgrenzung. Gegenstand der vorliegenden Untersuchungen ist ein 00 xx xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxx an der Landesgrenze zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg. Er umfasst die Strecke von Elb-km 120,0 bis Xxx-xx 000,0. Das Einzugsgebiet des zu betrachtenden Flussabschnittes erstreckt sich parallel zur Elbe in einer Breite von etwa 20 bis 30 km. Der tatsächliche Untersuchungsraum wird durch das direkte Einzugsgebiet des Elbabschnittes sowie das sich in nordöstliche Richtung ausdeh- nende Überschwemmungsgebiet des HQextrem begrenzt (vgl. Abbildung 2-1). Insgesamt be- sitzt das Untersuchungsgebiet eine Größe von 000 xx0, xxxxx 000 xx0 in Brandenburg und 304 km² in Sachsen. Das sächsische Untersuchungsgebiet liegt in den Landkreisen Nord- sachsen (Gemeinden Arzberg, Cavertitz, Stadt Belgern) und Meißen (Stadt Strehla, Ge- meinde Zeithain). Das brandenburgische Untersuchungsgebiet erstreckt sich über Teile des Landkreises Elbe-Elster (Stadt Mühlberg/Elbe, Bad Liebenwerda, Uebigau-Wahrenbrück, Falkenberg/Elster, Herzberg (Elster), Schönewalde, Gemeinde Kremitzaue). Das Einzugsgebiet der Oberen Elbe in Sachsen und Brandenburg sowie die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind in nachfolgender Abbildung dargestellt. Untersuchungsraum - schwarz schraffiert Einzugsgebiet der Oberen Elbe auf sächsischem und brandenburgischem Territorium - grün

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  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

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