LAUFZEIT DES DIENSTES Musterklauseln

LAUFZEIT DES DIENSTES. Der Service wird vom Serviceanbieter ab dem Beginn des Aktivierungszeitraums (wie in Bedingung 3.1 oben beschrieben) für eine Dauer von 3 Jahren erbracht, beginnend mit dem ersten Tag der Garantiezeit des neuen Fahrzeugs des Herstellers, wie auf der Registrierungskarte angegeben. Während dieses 3-Jahres-Zeitraums wird der Dienst automatisch beendet, wenn das (die) Kommunikationsnetz(e), das (die) für seine Bereitstellung verwendet wird (werden), nicht mehr verfügbar ist (sind) oder aufgrund der Abschaltung von 2G- und/oder 3G-Netzen stark gesättigt ist (sind), was von den Telekommunikationsanbietern entschieden wird. Die Information über die Beendigung wird auf den Webseiten des Fahrzeugherstellers mindestens 30 Tage vor dem Ende des Dienstes zur Verfügung gestellt. Wenn nicht automatisch vorzeitig wie oben gekündigt wird, kann der Dienst nach diesem 3-Jahres- Zeitraum auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden und der Service Provider ist berechtigt, ihn jederzeit aus beliebigen Gründen zu beenden. Die Information über die Beendigung wird auf den Webseiten des Fahrzeugherstellers mindestens 30 Tage vor dem Ende des Dienstes zur Verfügung gestellt. Während der Laufzeit des Vertrages: - kann der Dienst, auch aus der Ferne, modifiziert werden, um regulatorische Änderungen zu berücksichtigen oder um zusätzliche Warnhinweise aufzunehmen, um technischen Änderungen und Änderungen der allgemeinen Kundenerwartungen Rechnung zu tragen. - Der Service Provider kann den Dienst auch löschen, um die konstituierenden Dienste in einen neuen Dienst aufzunehmen. - Der Zugang zu den Aktualisierungen des Dienstes oder der Zugang zu den Vorteilen eines neuen Dienstes, der den Dienst ersetzt, kann unter Umständen von der ausdrücklichen Annahme einer neuen Version der entsprechenden allgemeinen Nutzungsbedingungen durch den Kunden abhängig.
LAUFZEIT DES DIENSTES. Sofern keine Mindestlaufzeit angegeben ist, wird ein Festnetztelefonie-Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
LAUFZEIT DES DIENSTES. 7.1. Ein PostTV-Dienstvertrag wird mit der im Vertrag festgesetzten Mindestlaufzeit geschlossen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.