Common use of Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung (vgl. § 56 TKG) Clause in Contracts

Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung (vgl. § 56 TKG). 24.1Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, haben alle Verträge öffentlich zugänglicher Telekommunikations- dienste, die ein Verbraucher oder Unternehmen nach § 71 Abs. 3 TKG (siehe Ziffer 22.2) schließt, eine anfäng- liche Laufzeit („Mindestlaufzeit“) von 12 oder 24 Monaten (je nach der getroffenen Vereinbarung) und können in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unbe- rührt. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden auszufüllenden Auftragsformular. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung durch EnBW, spätestens aber mit Freischaltung des EnBW-Anschlusses des Kunden.

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Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung (vgl. § 56 TKG). 24.1Soweit 24.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, haben alle Verträge öffentlich zugänglicher Telekommunikations- diensteTelekommunikationsdienste, die ein Verbraucher oder Unternehmen nach § 71 Abs. 3 TKG (siehe Ziffer 22.220.2) schließt, eine anfäng- liche anfängliche Laufzeit („Mindestlaufzeit“) von 12 oder 24 Monaten (je nach der getroffenen Vereinbarung) und können in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unbe- rührtunberührt. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden auszufüllenden Auftragsformular. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung durch EnBWdie SW SLS, spätestens aber mit Freischaltung des EnBWSW SLS-Anschlusses des Kunden.

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Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung (vgl. § 56 TKG). 24.1Soweit 27.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, haben alle Verträge öffentlich zugänglicher Telekommunikations- diensteTelekommunikationsdienste, die ein Verbraucher oder Unternehmen nach § 71 Abs. 3 TKG (siehe Ziffer 22.223.2) schließt, eine anfäng- liche anfängliche Laufzeit („Mindestlaufzeit“) von 12 oder 24 Monaten (je nach der getroffenen Vereinbarung) und können in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unbe- rührtunberührt. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden auszufüllenden Auftragsformular. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung durch EnBWden Anbieter, spätestens aber mit Freischaltung des EnBW-Anbieter- Anschlusses des Kunden.

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