Laufzeit und Kündigung der Porsche Connect Dienste Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung der Porsche Connect Dienste. 3.7.1.Der PSM-Kunde (im Hinblick auf einen fahrzeugunabhängigen Porsche Connect Dienst) oder der Hauptnutzer (im Hinblick auf einen fahrzeugbezogenen Porsche Connect Dienst) und Porsche Sales & Marketplace können einen kostenfreien Porsche Connect Dienst ohne vereinbarte Mindestlaufzeit (d.h. einen Porsche Connect Dienst, für den keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, siehe dazu Nummer 3.7.2) mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Laufzeit und Kündigung der Porsche Connect Dienste. 3.7.1.Verträge über Porsche Connect Dienste, für die eine feste Laufzeit ohne automatische Verlängerung vereinbart wurde, können nicht ordentlich gekündigt werden. Verträge über Porsche Connect Dienste, für die eine andere Laufzeit (d.h. keine feste Laufzeit ohne automatische Verlängerung) vereinbart wurde, können gemäß dieser Nummer 3.7, insbesondere unter Einhaltung der Fristen nach Nummer 3.7.2, von Porsche Sales & Marketplace und, wenn es sich um einen fahrzeugunabhängigen Porsche Connect Dienst handelt, von dem PSM-Kunden oder, wenn es sich um einen fahrzeugbezogenen Porsche Connect Dienst handelt, von dem Hauptnutzer ordentlich gekündigt werden. Ein Vertrag über einen Porsche Connect Dienst, für den eine feste Laufzeit mit anschließender automatischer Verlängerung für eine unbestimmte Dauer vereinbart wurde, kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der festen Laufzeit und hiernach mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Ein Vertrag über einen Porsche Connect Dienst mit unbestimmter Dauer kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Nutzungsbedingungen des betreffenden Porsche Connect Dienstes können abweichende Kündigungsbedingungen vorsehen.
Laufzeit und Kündigung der Porsche Connect Dienste. 3.7.1.Die Laufzeit der Porsche Connect Dienste ist im Porsche Connect Store und den möglichen weiteren Nutzungsbedingungen aufgeführt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.