Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen geleast, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie der Versicherungsneh- mer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, geliehengelie- hen, durch verbotene Eigenmacht er- langt erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages Verwahrungsver- trages sind.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung, Gewerbe Haftpflichtversicherung
Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden er- gebenden Vermögensschäden, wenn Sie der Versicherungsnehmer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt Ei- genmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages Verwahrungsvertrags sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen geleast, , geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie der Ver- sicherungsnehmer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen geleast, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- langt erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages Verwah- rungsvertrags sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen