Leihgebühr Musterklauseln

Leihgebühr. Das Leihgerät ist Eigentum der Stadt Köln und wird dem Entleiher/ der Entleiherin durch die Stadt Köln unentgeltlich überlassen.
Leihgebühr. Es wird gem. § 598 BGB keine Leihgebühr erhoben.
Leihgebühr. Das Leihgerät ist Eigentum der Stadt Dortmund und wird dem/der Entleiher*in durch die Stadt Dortmund unentgeltlich überlassen.
Leihgebühr. Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Zeremonie Gegenstände von der Auftragnehmerin Xxxxx Xxxx in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden, die in das Verschulden des Auftraggebers oder in dessen Umkreis stehender Personen (z.B. Gäste) fallen, sind der Auftragnehmerin in vollem Umfang zu ersetzen.
Leihgebühr. Für den Verleih erhebt der Verleiher keine Leihgebühr.
Leihgebühr. Das Leihgerät ist und verbleibt im Eigentum des Fördervereins des Gymnasiums Essen- Überruhr e.V. und wird dem Entleiher im oben genannten Zeitraum gebührenfrei leihweise überlassen.
Leihgebühr. Das Leihgerät ist Eigentum der Stadt Duisburg und wird dem/der Lernenden durch die Stadt Duisburg unentgeltlich überlassen.
Leihgebühr. Die Leihgebühr des Haygain One beträgt 10,00 Euro am Tag oder 60,00 Euro für eine Woche (7 Tage).
Leihgebühr. Die Einwohnergemeinde verleiht der Genossenschaft das Vertragsobjekt unentgeltlich zum Betrieb eines Freizeit- und Begegnungszentrums gemäss Leistungsvertrag.