Rauchverbot Musterklauseln

Rauchverbot. Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.
Rauchverbot. In der Veranstaltungsstätte besteht generelles Rauchverbot. Das Rauchverbot ist von jedem Aussteller an seinem Stand zu beachten und durchzusetzen.
Rauchverbot. Im ganzen Hotel besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen auf den Zimmern, Fluren, Treppen- häusern ist verboten. Der Xxxx des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hat das Hotel das Recht vom Xxxx einen Schadenersatz für die gesonderten aufzuwendenden Reinigungs- und Renovierungskosten zzgl. eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu erlangen sowie bei Auslösung der Brandmeldeanlage die daraus resultierenden Kosten z.B. für den Einsatz der Feuerwehr o. die Folgekosten zur Wiederherstellung des Zimmers in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, den Betrag von der hinterlegten Kreditkarte abzubuchen.
Rauchverbot. In sämtlichen Räumen herrscht Rauchverbot.
Rauchverbot. In dem gesamten Gebäude darf nicht geraucht werden. Dem Raucher steht vor dem Gebäude innerhalb der Grundstücksfläche der Alten Scheuer ein Außenascher zur Verfügung.
Rauchverbot. Beseitigung nicht genehmigter Bauteile, Materialien
Rauchverbot. 28 Aschenbehälter/-becher
Rauchverbot. In allen Hallen und Räumen besteht absolutes Rauchverbot. Entsprechende Hinweise sind ausnahmslos zu beachten.
Rauchverbot. Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist in allgemein zugänglichen, geschlossenen Räumen verboten. Dies gilt auch für alle Messe- und Degustationshallen sowie Restaurants.
Rauchverbot. In sämtlichen Räumen herrscht Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen im Freien erlaubt.