Abwicklung Musterklauseln

Abwicklung. Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“
Abwicklung. Das Abwicklungsrisiko ist das Risiko, dass ein Verlust dadurch entsteht, dass eine Partei die Bedingungen eines Vertrages zum Zeitpunkt der Abwicklung nicht einhält. Der Erwerb und die Übertragung von Beteiligungen an bestimmten Anlagen kann mit erheblichen Verzögerungen verbunden sein, und die Transaktionen müssen möglicherweise zu ungünstigen Preisen durchgeführt werden, da die Clearing-, Abrechnungs- und Registrierungssysteme auf einigen Märkten nicht gut organisiert sind. Ein Fonds kann einen Basiswert nachbilden, der so konstruiert ist, dass er die Wertentwicklung eines erhöhten (gehebelten) negativen (so genannten Short-) Engagements in einem zugrunde liegenden Index nachbildet, was bedeutet, dass der Stand des Basiswerts steigen sollte, wenn der zugrunde liegende Index fällt und fallen sollte, wenn der zugrunde liegende Index steigt. Ein solcher Index ist dazu bestimmt, dies nur auf Tagesbasis zu tun, was nicht mit dem Aufbau einer gehebelten Position für längere Zeiträume als einen Tag gleichgesetzt werden sollte. Die Wertentwicklung eines Fonds, der einen solchen Basiswert über längere Zeiträume als einen Tag abbildet, ist möglicherweise nicht umgekehrt proportional oder symmetrisch zu den Renditen des zugrunde liegenden Index. Ein Fonds, der einen solchen Basiswert nachbildet, ist für Anleger konzipiert, die ein äußerst kurzfristiges Engagement in Bezug auf den Referenzindex anstreben, und deren Anlagen nicht als langfristige Anlagen gedacht sind.
Abwicklung. 11.1 Die Zahlungen, die in Erfüllung des Beteiligungsanspruches erfolgen, sind unter den Berechtigten ohne Rücksicht auf eine Tarifbindung aufzuteilen. Hierzu wer- den ver.di/BFFS in einer gesonderten Verteilungsvereinbarung (nachstehend die „Verteilungsvereinbarung“) mit Zustimmung der Allianz Deutscher Produ- zenten – Film & Fernsehen e. V. sog. Verteilstellen (nachstehend die „Verteil- stelle(n)“) beauftragen, die von den Filmherstellern auf die Erlösbeteiligungs- ansprüche zu leistenden Zahlungen entgegenzunehmen, sie von den Filmherstellern einzufordern und sie an die Berechtigten auszukehren.
Abwicklung. 4.3.3.1 Die Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung bzw. Registrierung für oder Nutzung des Service gilt als Einverständnis mit der Gültigkeit dieser AGB.
Abwicklung. 2.1. Der Bund hat die erforderliche Anzahl der digitalen Endgeräte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft. Zu Beginn des Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten von den Schulen über die Maßnahmen zur Sicherstellung eines IKT-gestützten Unterrichts informiert und eingeladen, die Allgemeinen 2.
Abwicklung. 3.1.2.1 Die Anmeldung zu APA-Campus Veranstaltungen erfolgt online auf xxx.xxx-xxxxxx.xx. Die Anmeldung zu Veranstaltungen des APA-Campus Wirtschaftslehrganges erfolgt online auf xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Der Vertragspartner ist der einzig verpflichtete und berechtigte. Dabei kann er eine dritte Person (Teilnehmer) zur Teilnahme an APA-Campus Veranstaltungen nennen; gegenständliche Rechte und Pflichten treffen jedoch immer unmittelbar den Vertragspartner.
Abwicklung. 3.2.3.1 Der Vertragspartner gibt bei APA-OTS den Auftrag zur Erstellung von Auftragsfotografien entsprechend dem vertraglich vereinbarten Umfang.
Abwicklung. 3.4.3.1 Die Ausspielung des Videomaterials erfolgt auf Ausspielplattformen und der APA-OTS-Domain xxx.xxx-xxx-xxxxx.xx.
Abwicklung. 3.6.2.1 Eine Buchungsanfrage kann im persönlichen Gespräch mit einem APA-Sales- Mitarbeiter oder über die Website xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen. Diese Buchungsanfrage ist rechtlich unverbindlich und gilt nicht als Reservierung.
Abwicklung. Die Fondsmittel werden dem Land im HKR-Verfahren des Bundes zur Verfügung gestellt. Das Land wendet bei der Mittelvergabe an Dritte sein Haushaltsrecht an.