Common use of Leistung bei Zerstörung oder Abhandenkommen Clause in Contracts

Leistung bei Zerstörung oder Abhandenkommen. Im versicherten Schadenfall ersetzen wir für zerstörte oder abhandengekommene Sachen, soweit diese gemäß Ziffer 2. versichert sind, deren Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintrittes. Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

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Samples: kiwiquest.de, www.jhdversicherungen.de, www.map-highschoolyear.com

Leistung bei Zerstörung oder Abhandenkommen. Im versicherten Schadenfall ersetzen wir für zerstörte oder abhandengekommene abhandenge­ kommene Sachen, soweit diese gemäß Ziffer 2. versichert sind, deren Versicherungswert Versi­ cherungswert zur Zeit des Schadeneintrittes. Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

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Samples: www.costakreuzfahrten.at

Leistung bei Zerstörung oder Abhandenkommen. Im versicherten Schadenfall ersetzen wir für zerstörte oder abhandengekommene abhandengekomme- ne Sachen, soweit diese gemäß Ziffer 2. versichert sind, deren Versicherungswert zur Zeit des Schadeneintrittes. Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein allge- mein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

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Samples: www.dr-walter.com

Leistung bei Zerstörung oder Abhandenkommen. Im versicherten Schadenfall ersetzen wir für zerstörte oder abhandengekommene Sachen, soweit diese gemäß Ziffer 2. versichert sind, Sachen deren Versicherungswert zur Zeit des SchadeneintrittesSchadeneintritts. Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).

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Samples: www.reisepolice.com