Leistung des Auftraggebers. 3.1. Der Auftraggeber sichert der energy-concept folgende Leistungen zu: 3.2. Der Auftraggeber hat der energy-concept jederzeit die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu geben. Damit diese Arbeiten jederzeit und auch kurzfristig durchgeführt werden können, hat der Auftraggeber die ungehinderte Zugänglichkeit der BHKW-Anlage für den Service zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen. 3.3. Der Auftraggeber stellt d e r energy-concept für die Durchführung von Wartungs- und Instandhal- tungsarbeiten einen Stellplatz für ein Servicefahrzeug an den Anlagenräumen für die Zeit der Servicearbeiten, Wasser, ggf. Heizungswasser (in der erforderlichen Qualität) und Strom kostenlos zur Verfügung. 3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den reibungslosen Ablauf der Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten wie z. B. ungehinderten Zutritt zur BHKW-Anlage und den dazugehörigen Räumen zu ermöglichen. 3.5. Für einfache Entstörungen wie z. B. das Quittieren von Störmeldungen nach einem Netzausfall oder dergleichen wird von energy-concept ein vom BHKW-Anlagenbetreiber oder Contractingnehmer benannter Mitarbeiter eingewiesen. Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. 3.6. Der Auftraggeber informiert d i e energy-concept über beabsichtigte Veränderungen, die den Betrieb der BHKW-Anlage beeinflussen können. Von der energy-concept nicht schriftlich gebilligte Veränderungen ergeben für d i e energy-concept das Recht zur sofortigen Kündigung des bestehenden Vertrages.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement
Leistung des Auftraggebers. 3.1. Der Auftraggeber sichert der energy-concept folgende Leistungen zu:
3.2. Der Auftraggeber hat der energy-concept jederzeit die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu geben. Damit diese Arbeiten jederzeit und auch kurzfristig durchgeführt werden können, hat der Auftraggeber die ungehinderte Zugänglichkeit der BHKW-Anlage für den Service zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen.
3.3. Der Auftraggeber stellt d e de r energy-concept für die Durchführung von Wartungs- und Instandhal- tungsarbeiten einen Stellplatz für ein Servicefahrzeug an den Anlagenräumen für die Zeit der Servicearbeiten, Wasser, ggf. Heizungswasser (in der erforderlichen Qualität) und Strom kostenlos zur Verfügung.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den reibungslosen Ablauf der Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten wie z. B. ungehinderten Zutritt zur BHKW-Anlage und den dazugehörigen Räumen zu ermöglichen.
3.5. Für einfache Entstörungen wie z. B. das Quittieren von Störmeldungen nach einem Netzausfall oder dergleichen wird von energy-concept ein vom BHKW-Anlagenbetreiber oder Contractingnehmer benannter Mitarbeiter eingewiesen. Wartung, Instandsetzung und Instandhaltung bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
3.6. Der Auftraggeber informiert d i e ie energy-concept über beabsichtigte Veränderungen, die den Betrieb der BHKW-Anlage beeinflussen können. Von der energy-concept nicht schriftlich gebilligte Veränderungen ergeben für d i e die energy-concept das Recht zur sofortigen Kündigung des bestehenden Vertrages.
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