Leistungen im Rahmen des Cash Pooling light-Service Musterklauseln

Leistungen im Rahmen des Cash Pooling light-Service. 2.1 Die Volksbank führt ein Verrechnungskonto, über das die Zusammenfassung der Zahlungsverkehrsdateien von am/n Terminal/s des Vertragspartners vorgenommenen Transaktionen in dessen Auftrag erfolgt. Das Verrechnungskonto ist ein Eigenkonto der Volksbank. Wirtschaftlich Berechtigter des Guthabens des Vertragspartners auf dem Verrechnungskonto ist der Vertragspartner. Das Verrechnungskonto wird in laufender Rechnung geführt. Es dient nicht zur Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs des Vertragspartners. Ein Zahlungskonto auf den Namen des Vertragspartners wird nicht geführt. Das Verrechnungskonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Überziehungen sind nicht zulässig. 2.2 Die sich aus §§ 675d Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 248 §§ 3-9 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ergebenden Informationspflichten der Volksbank werden abbedungen. Die Rechnungslegung über die auf dem Verrechnungskonto zusammengefassten und gutgeschriebenen Transaktionsbeträge sowie – bei Bestehen einer ec- Gutschriftsvereinbarung – ec-Gutschriften zu Lasten des Verrechnungskontos erfolgt in Textform gemäß den Ziffern 2.9 bis 2.11. 2.3 Der technische Netzbetreiber übermittelt die Zahlungsverkehrsdateien aus sämtlichen vereinbarten Transaktionen einschließlich der für die Zahlungsverkehrsabwicklung (insbesondere auf Grund von Vorgaben der Deutschen Kreditwirtschaft und der SEPA-Regeln) erforderlichen Angaben (z.B. Gläubiger-ID und Terminal ID des Händlers) von sämtlichen Terminals an die Volksbank. 2.4 Die Volksbank fasst die übermittelten Zahlungsverkehrsdateien bankarbeitstäglich zusammen und schreibt die in den Zahlungsverkehrsdateien enthaltenen Zahlungsbeträge in einer Gesamtsumme dem Verrechnungskonto gut.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.