Wirtschaftlich Berechtigter Musterklauseln

Wirtschaftlich Berechtigter. Da der Vertragspartner keine natürliche Person ist, besteht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen, um abzuklären, ob der Anleger für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Der Vermittler/Vertreter hat daher aufgrund der Vorlage der nachfolgenden Dokumente die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners in Erfahrung gebracht: Anhand des in Ziffer 9 lit. b) angegebenen Dokumentes Bei einer mehrstufigen komplexen Beteiligungsstruktur: Anhand eines vom Anleger unterschriebenen Schaubildes der Konzernstruktur mit Angabe der prozentualen Beteiligungsquoten (diesem Zeichnungsschein als Kopie beigefügt) Als wirtschaftlich Berechtigter des Anlegers sind gem. § 3 GwG folgende natürliche Personen identifiziert worden: Name des wirtschaftlich Berechtigten* Optional: Weitere Identifizierungsmerkmale des wirtschaftlich Berechtigten Bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung mit einer Vereinigung nach § 20 GwG (juristische Personen des Privatrechts und einge- tragene Personengesellschaften) oder einer Rechtsgestaltung nach § 21 GwG (Trust) ist ein Nachweis der Registrierung nach § 20 Absatz 1 GwG oder § 21 GwG oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten einzuholen (vgl. § 11 Abs. 5 S. 2 GwG). Ein ent- sprechender Nachweis ist in folgender Form erbracht: Auszug aus dem Transparenzregister (Bitte Kopie beifügen) Nachweis der Registrierung zum Transparenzregister (Bitte Kopie beifügen) oder Im Falle von Bestandskunden: Es war kein Nachweis nach § 11 Abs. 3 GwG erforderlich. Es ist sich durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass die zur Identifizierung erhobenen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind; hierbei darf sich der Vermittler nach § 11 Abs. 5 Satz 3 GWG nicht ausschließlich auf die Angaben im Trans- parenzregister verlassen. Der Vermittler hat die Identität des wirtschaftlich Berechtigten wie folgt verplausibilisiert (z. B. Einsichtnahme von anderen Registern als das Transparenzregister, Internetrecherche, eigene Kenntnisse): (Vom Vermittler auszufüllen) Angaben Kontoinhaber Der identifizierte Anleger verpflichtet sich, die Einzahlung ausschließlich von einem Konto zu leisten, bei dem er Kontoinhaber ist. Eine Zah- lungen von einem Konto, bei welchem der identifizierte Anleger nicht Inhaber ist und/oder durch ein Dritten ist ausgeschlossen. Feststellung politisch exponierter Personen (PEP) ...
Wirtschaftlich Berechtigter. Ich bin wirtschaftlich Berechtigter des Vertrages und handele nicht auf Veranlassung eines Dritten. Andernfalls teile ich die notwendigen Informationen auf einem gesonderten Blatt mit (VA 197). Üben Sie oder ein Familienmitglied bzw. eine Ihnen bekanntermaßen nahestehende Person ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, aus bzw. haben Sie oder ein Familienmitglied bzw. eine Ihnen nahestehende Person ein solches Amt in der Vergangenheit aus- geübt? Zu den politisch exponierten Personen zählen beispielsweise Staatschefs, Minister, Parlaments- oder Regierungsmitglieder, Xxxxxx- sekretäre, Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, Mitglieder eines Leitungsorgans von staatlichen Institutionen (z. B. Oberste Gerichte, Rechnungshof), Botschafter, hochrangige Offiziere etc. Bitte nur ankreuzen, falls zutreffend. 1. Antragsteller: 2. Antragsteller: Sollten Sie eine „Politisch exponierte Person“ sein, bitten wir Sie, uns dies mithilfe des für Sie auf unserer Internetseite unter xxx.xxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxx bereitgestellten Downloadformulars „Information/Erklärung zum Status ‚Politisch exponierte Personen‘ (PEP) gemäß § 1 Abs. 12 GwG“ mitzuteilen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema.
Wirtschaftlich Berechtigter. Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist diejenige natürliche Person, welche den Versicherungsnehmer letztlich veranlasst, den Vertrag abzuschließen. Das kann z.B. vorliegen, wenn ein Dritter den Abschluss des Vertrages vom Versiche- rungsnehmer verlangt oder anstelle des Versicherungsnehmers den Beitrag zahlt. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer Angaben zur Person des Dritten machen (Titel, Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit). Ein Unternehmen selbst fällt nicht unter den Begriff des »wirtschaftlich Berechtigten«, sondern diejenigen natürlichen Personen in deren Eigentum (mit mehr als 25 % der Kapitalanteile) oder unter deren Kontrolle (mit mehr als 25 % der Stimmanteile) es steht.
Wirtschaftlich Berechtigter. Wirtschaftlich Berechtigter Wirtschaftlich Berechtigter Wirtschaftlich Berechtigter Vereinbarung Mobilfunkkarte Vertragsunternehmen: Installationsanschrift/Standort: Standorte für Mobilfunkkarten: Vereinbarung: Gebühren pro Karte: Mobilfunkleistungen: Nutzungsdauer: Das Vertragsunternehmen ist insbesondere verpflichtet, Anlage Filialliste Installationsanschrift/Standort 1: Installationsanschrift/Standort 2: Installationsanschrift/Standort 3: Installationsanschrift/Standort 4: Anlage Filialliste Installationsanschrift/Standort 5: Installationsanschrift/Standort 6: Installationsanschrift/Standort 7: Installationsanschrift/Standort 8: Anlage Filialliste Installationsanschrift/Standort : Installationsanschrift /Standort : Installationsanschrift/Standort : Installationsanschrift/Standort :
Wirtschaftlich Berechtigter. Wirtschaftlich Berechtige sind im Sinne des Geldwäschegesetzes natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspart­ ner steht, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Vertragsbeziehung letztendlich begründet wird.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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