Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Cash Pooling light-Service:
a) Die Forderungen der Volksbank gegenüber dem Vertragspartner auf Ausgleich etwaiger Rücklastschriften und girocard-Rückbelastungen auf dem Verrechnungskonto sowie dafür anfallenden Gebühren der beteiligten Banken, etwaiger ec-Gutschriften (vgl. Ziffer 2.6 Satz 2) und Sollzinsen sind sofortfällig.
b) Der Vertragspartner bestellt der Volksbank ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht an allen ihm aus dem Kontovertrag zustehenden Ansprüchen, insbesondere Ansprüche auf und aus Gutschrift sowie Überweisung von Guthaben nach dem Kontovertrag, zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten Ansprüche, die der Volksbank gegen den Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Cash Pooling light- Service (z.B. aus Rücklastschriften einschließlich Gebühren der beteiligten Banken und Sollzinsen) zustehen. Die Volksbank nimmt die Bestellung des Pfandrechts an.
c) Die Volksbank ist berechtigt, um künftige Forderungen aus Rücklastschriften, girocard- Rückbelastungen und Gebühren der beteiligten Banken, ec-Gutschriften sowie Sollzinsen zu sichern, durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner die Auszahlung eines von der Volksbank jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegten, angemessenen Teils des jeweiligen Guthabens für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch sechs Monate, einzubehalten, wenn