Überweisung auf das Zielkonto Musterklauseln

Überweisung auf das Zielkonto. 2.5.1 Die Volksbank überweist das jeweilige Guthaben des Vertragspartners auf dem Verrechnungskonto in dessen Auftrag auf sein Zielkonto. 2.5.2 Die Überweisung der Guthaben erfolgt per Standardüberweisung. Bei girocard- Transaktionen wird sie im Regelfall innerhalb eines Bankarbeitstages und bei Lastschrifttransaktionen im Regelfall innerhalb von zwei Bankarbeitstagen vorgenommen, jeweils nach Kassenschnitt am Terminal, sofern dieser bis spätestens um 20 Uhr erfolgt, ansonsten im Regelfall einen Bankarbeitstag später. Auf den Zeitpunkt der Wertstellung auf dem Zielkonto durch die Hausbank des Vertragspartners hat die Volksbank keinen Einfluss. 2.5.3 Die Überweisung erfolgt grundsätzlich jeweils in einer Gesamtsumme.

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  • Widerruf des Überweisungsauftrags (1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der Bank widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat. (2) Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäfts- tags der Bank widerrufen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der Bank werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt. (3) Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank dies ver- einbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuer- langen. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, bedarf es ergänzend der Zustimmung des Zahlungsauslösedienstleisters und des Zahlungsempfängers. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.