Leistungsobergrenzen je Versicherungsjahr. Die Leistungspflicht des Versicherers für versicherte Eigenschäden ist auf € 100.000 begrenzt. Wird gemäß Antrag eine Entschädigungsgrenze von € 250.000 beantragt, so ist die Leistungspflicht des Versicherers für versicherte Eigenschäden auf € 250.000 begrenzt.
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Leistungsobergrenzen je Versicherungsjahr. Die Leistungspflicht des Versicherers für versicherte Eigenschäden ist auf € 100.000 begrenzt. Wird gemäß Antrag eine die vereinbarte und im Versicherungsschein ausgewiesene Entschädigungsgrenze von 000.000 € 250.000 beantragt, so ist die Leistungspflicht des Versicherers für versicherte Eigenschäden auf bzw. 000.000 € 250.000 begrenzt.
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