Common use of Leistungsumfang von AutoLogg Clause in Contracts

Leistungsumfang von AutoLogg. 4.1. Der Leistungsumfang von AutoLogg umfasst • die nachrüstbare AutoLogg-Box zur Erfassung der Fahrten (abhängig von Fahrzeugtyp und Ausstattung) (siehe Pkt. 4.2.) – nicht bei AutoLogg Connected, • den Datentransfer an die Datenzentrale und in weiterer Folge an den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.3.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten) sowie • den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.4.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten). 4.2. Die AutoLogg-Box ist für den Gebrauch von AutoLogg bestimmt. Die AutoLogg darf während aufrechter Vertragsdauer ausschließlich vereinbarungsgemäß in Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer angebotenen Systembetrieben zu Zwecken der Übertragung von Daten zwischen den Fahrzeugen und jeweiligen Diensten genutzt werden. Insbesondere dürfen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - vom Kunden und/oder Nutzer an AutoLogg keine Änderungen vorgenommen werden. Jede anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Die Nutzung von AutoLogg ist pro Lizenz jeweils nur in Verbindung mit dem vom Kunden dem Auftragnehmer bekannt gegebenen Fahrzeug möglich; AutoLogg kann somit jeweils nur in einem Fahrzeug genutzt werden. Ein Fahrzeugwechsel (etwa aufgrund einer Neuanschaffung) ist dem Auftragnehmer ohne unnötigen Aufschub umgehend bekannt zu geben (im AutoLogg-Portal). Im Falle eines Fahrzeugwechsels wird das Fahrtenbuch bis zum Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des ursprünglichen Fahrzeuges, und ab dem Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des neuen Fahrzeuges geführt. 4.3. Systembetrieb für AutoLogg: Der Auftragnehmer stellt die für die Übertragung der Echtzeitinformationen notwendigen mobilen Kommunikationsdienste mittels der Datenzentrale bereit. Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betrieb der Datenzentrale erforderlich sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten Rechenzentrum betrieben. 4.4. Im Rahmen der AutoLogg-Anwendungen sind folgende Funktionen verfügbar: i. Mobile App (iOS, Android) ii. Fahrtenbuch iii. Datenexport

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsumfang von AutoLogg. 4.1. Der Leistungsumfang von AutoLogg umfasst • die nachrüstbare AutoLogg-Box zur Erfassung der Fahrten (abhängig von Fahrzeugtyp und Ausstattung) (siehe Pkt. 4.2.) – nicht bei AutoLogg Connected, • den Datentransfer an die Datenzentrale und in weiterer Folge an den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.3.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten) sowie • den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.4.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten). 4.2. Die AutoLogg-Box ist für den Gebrauch von AutoLogg bestimmt. Die AutoLogg darf während aufrechter Vertragsdauer ausschließlich vereinbarungsgemäß in Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer von AMV angebotenen Systembetrieben zu Zwecken der Übertragung von Daten zwischen den Fahrzeugen und jeweiligen Diensten genutzt werden. Insbesondere dürfen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - vom Kunden und/oder Nutzer an AutoLogg keine Änderungen vorgenommen werden. Jede anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Die Nutzung von AutoLogg ist pro Lizenz jeweils nur in Verbindung mit dem vom Kunden dem Auftragnehmer bekannt gegebenen Fahrzeug möglich; AutoLogg kann somit jeweils nur in einem Fahrzeug genutzt werden. Ein Fahrzeugwechsel (etwa aufgrund einer Neuanschaffung) ist dem Auftragnehmer ohne unnötigen Aufschub umgehend bekannt zu geben (im AutoLogg-Portal). Im Falle eines Fahrzeugwechsels wird das Fahrtenbuch bis zum Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des ursprünglichen Fahrzeuges, und ab dem Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des neuen Fahrzeuges geführt. 4.3. Systembetrieb für AutoLogg: Der Auftragnehmer stellt die für die Übertragung der Echtzeitinformationen notwendigen mobilen Kommunikationsdienste mittels der Datenzentrale bereit. Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betrieb der Datenzentrale erforderlich sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten Rechenzentrum betrieben. 4.4. Im Rahmen der AutoLogg-Anwendungen sind folgende Funktionen verfügbar: i. Mobile App (iOS, Android) ii. Fahrtenbuch iii. Datenexport

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions (Gtc)

Leistungsumfang von AutoLogg. 4.1. Der Leistungsumfang von AutoLogg umfasst • die nachrüstbare AutoLogg-Box zur Erfassung der Fahrten (abhängig von Fahrzeugtyp und Ausstattung) (siehe Pkt. 4.2.) – nicht bei AutoLogg Connected), • den Datentransfer an die Datenzentrale und in weiterer Folge an den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.3.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten) Monate sowie • den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.4.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten)Monate. 4.2. Die AutoLogg-Box ist für den Gebrauch von AutoLogg bestimmt. Die AutoLogg AutoLogg-Box darf während aufrechter Vertragsdauer ausschließlich vereinbarungsgemäß in Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer von AMV angebotenen Systembetrieben zu Zwecken der Übertragung von Daten zwischen den Fahrzeugen und jeweiligen Diensten genutzt werden. Insbesondere dürfen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - vom Kunden und/oder Nutzer während aufrechtem Vertrag an AutoLogg einer AutoLogg-Box keine Änderungen vorgenommen werden. Jede anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Die Nutzung von AutoLogg AutoLogg-Box ist pro Lizenz jeweils nur in Verbindung mit dem vom Kunden dem Auftragnehmer bekannt gegebenen Fahrzeug möglich; AutoLogg . Eine AutoLogg-Box kann somit jeweils nur in einem Fahrzeug genutzt werden. Ein Fahrzeugwechsel (etwa aufgrund einer Neuanschaffung) ist dem Auftragnehmer ohne unnötigen Aufschub umgehend bekannt zu geben (im AutoLogg-Portal)geben. Im Falle eines Fahrzeugwechsels wird das Fahrtenbuch bis zum Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des ursprünglichen Fahrzeuges, und ab dem Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des neuen Fahrzeuges geführt. 4.3. Systembetrieb für AutoLogg: Der Auftragnehmer stellt die für die Übertragung der Echtzeitinformationen zwischen den AutoLogg-Boxen und AutoLogg notwendigen mobilen Kommunikationsdienste mittels der Datenzentrale bereit. Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betrieb der Datenzentrale erforderlich sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten Rechenzentrum betrieben. 4.4. Im Rahmen der AutoLogg-Anwendungen sind folgende Funktionen verfügbar: i. Mobile App (iOS, Android) ii. Fahrtenbuch iii. Datenexport

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang von AutoLogg. 4.1. Der Leistungsumfang von AutoLogg umfasst • die nachrüstbare AutoLogg-Box zur Erfassung der Fahrten (abhängig von Fahrzeugtyp und Ausstattung) (siehe Pkt. 4.2.) – nicht bei AutoLogg Connected, • den Datentransfer an die Datenzentrale und in weiterer Folge an den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.3.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten) sowie • den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.4.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten). 4.2. Die AutoLogg-Box ist für den Gebrauch von AutoLogg bestimmt. Die AutoLogg darf während aufrechter Vertragsdauer ausschließlich vereinbarungsgemäß in Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer von AutoLogg angebotenen Systembetrieben zu Zwecken der Übertragung von Daten zwischen den Fahrzeugen und jeweiligen Diensten genutzt werden. Insbesondere dürfen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - vom Kunden und/oder Nutzer an AutoLogg keine Änderungen vorgenommen werden. Jede anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Die Nutzung von AutoLogg ist pro Lizenz jeweils nur in Verbindung mit dem vom Kunden dem Auftragnehmer bekannt gegebenen Fahrzeug möglich; AutoLogg kann somit jeweils nur in einem Fahrzeug genutzt werden. Ein Fahrzeugwechsel (etwa aufgrund einer Neuanschaffung) ist dem Auftragnehmer ohne unnötigen Aufschub umgehend bekannt zu geben (im AutoLogg-Portal). Im Falle eines Fahrzeugwechsels wird das Fahrtenbuch bis zum Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des ursprünglichen Fahrzeuges, und ab dem Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des neuen Fahrzeuges geführt. 4.3. Systembetrieb für AutoLogg: Der Auftragnehmer stellt die für die Übertragung der Echtzeitinformationen notwendigen mobilen Kommunikationsdienste mittels der Datenzentrale bereit. Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betrieb der Datenzentrale erforderlich sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten Rechenzentrum betrieben. 4.4. Im Rahmen der AutoLogg-Anwendungen sind folgende Funktionen verfügbar: i. Mobile App (iOS, Android) ii. Fahrtenbuch iii. Datenexport

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungsumfang von AutoLogg. 4.1. Der Leistungsumfang von AutoLogg umfasst • die nachrüstbare AutoLogg-Box zur Erfassung der Fahrten (abhängig von Fahrzeugtyp und Ausstattung) (siehe Pkt. 4.2.) – nicht bei AutoLogg ConnectedConnected für Tesla∗, • den Datentransfer an die Datenzentrale und in weiterer Folge an den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.3.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten) Monate sowie • den Onlinedienst AutoLogg (siehe Pkt. 4.4.) für die Dauer von 1 Monat (bei abweichender Vertragsperiode nach Punkt 7.3. für die Dauer von 12 Monaten)Monate. 4.2. Die AutoLogg-Box ist für den Gebrauch von AutoLogg bestimmt. Die AutoLogg darf während aufrechter Vertragsdauer ausschließlich vereinbarungsgemäß in Zusammenhang mit den vom Auftragnehmer von AMV angebotenen Systembetrieben zu Zwecken der Übertragung von Daten zwischen den Fahrzeugen und jeweiligen Diensten genutzt werden. Insbesondere dürfen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - vom Kunden und/oder Nutzer an AutoLogg keine Änderungen vorgenommen werden. Jede anderweitige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Die Nutzung von AutoLogg ist pro Lizenz jeweils nur in Verbindung mit dem vom Kunden dem Auftragnehmer bekannt gegebenen Fahrzeug möglich; AutoLogg kann somit jeweils nur in einem Fahrzeug genutzt werden. Ein Fahrzeugwechsel (etwa aufgrund einer Neuanschaffung) ist dem Auftragnehmer ohne unnötigen Aufschub umgehend bekannt zu geben (im AutoLogg-Portal). Im Falle eines Fahrzeugwechsels wird das Fahrtenbuch bis zum Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des ursprünglichen Fahrzeuges, und ab dem Datum der Bekanntgabe des Wechsels hinsichtlich des neuen Fahrzeuges geführt. 4.3. Systembetrieb für AutoLogg: Der Auftragnehmer stellt die für die Übertragung der Echtzeitinformationen notwendigen mobilen Kommunikationsdienste mittels der Datenzentrale bereit. Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betrieb der Datenzentrale erforderlich sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten Rechenzentrum betrieben. 4.4. Im Rahmen der AutoLogg-Anwendungen sind folgende Funktionen verfügbar: i. Mobile App (iOS, Android) ii. Fahrtenbuch iii. Datenexport

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen