Common use of Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung Clause in Contracts

Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Generalversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungslei- ter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.

Appears in 1 contract

Samples: www.genossenschaftsverband.de

Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Generalversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leiten. Der Versammlungslei- ter Versammlungs- leiter ernennt einen Schriftführer sowie die StimmenzählerStimmzähler.

Appears in 1 contract

Samples: wg-lipsia.de

Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Generalversammlung hat der Vorsitzende bestimmt die Versammlungsleitung auf Vorschlag des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leitenAufsichtsrates. Der Versammlungslei- ter Versammlungsleiter oder die Versammlungsleiterin ernennt einen Schriftführer Schriftführer/ eine Schriftführerin sowie die StimmenzählerStimmenzähler/ Stimmenzählerinnen.

Appears in 1 contract

Samples: n-kn.de

Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung. (1) Die Leitung der Generalversammlung hat der der/die Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner seiner/ihrer Verhinderung der der/die stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so hat ein Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leiten. Die Generalversammlung kann auf Vorschlag des Aufsichtsrates eine andere Versammlungsleitung bestimmen. Der Versammlungslei- ter Versammlungsleiter oder die Versammlungsleiterin ernennt einen Schriftführer Schriftführer/eine Schriftführerin sowie die Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen.

Appears in 1 contract

Samples: suedviertelhof.de

Leitung der Generalversammlung und Beschlussfassung. (1) . Die Leitung der Generalversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner sei- ner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert, so hat ein Durch Beschluss der Generalversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes die Versammlung zu leitenVorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden. Der Versammlungslei- ter Versammlungsleiter ernennt einen Schriftführer sowie die Stimmenzähler.

Appears in 1 contract

Samples: baugisar.de