LEITUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung kann auch von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats oder ei- nem externen Dritten geleitet werden, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats oder der ex- terne Dritte vom Aufsichtsrat zu diesem Zweck im Voraus für den Einzelfall oder für eine Mehrzahl von Fällen bestimmt worden ist. Übernimmt weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats, noch ein anderes vorher be- stimmtes Mitglied des Aufsichtsrats bzw. ein externer Dritter den Vorsitz der Haupt- versammlung, wird der Versammlungsleiter unter dem Vorsitz des Aktionärs mit dem höchsten in der Hauptversammlung erschie- nenen Anteilsbesitz oder seines Vertreters durch die Hauptversammlung gewählt.
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LEITUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung kann auch von einem anderen Mitglied des Aufsichtsrats oder ei- nem externen Dritten geleitet werden, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats oder der ex- terne Dritte vom Aufsichtsrat zu diesem Zweck im Voraus für den Einzelfall oder für eine Mehrzahl von Fällen bestimmt worden ist. Übernimmt weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats, noch ein anderes vorher be- stimmtes Mitglied des Aufsichtsrats bzw. ein externer Dritter den Vorsitz der Haupt- versammlung, wird der Versammlungsleiter unter dem Vorsitz des Aktionärs mit dem höchsten in der Hauptversammlung erschie- nenen Anteilsbesitz oder seines Vertreters durch die Hauptversammlung gewählt.des
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