Liefer- und Funktionsumfang der Vertrags- software. (1) Die Vertragssoftware wird dem Kunden stets in dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Versionsstand ausgeliefert.
(2) Systemvoraussetzungen, Einsatzbeding- ungen und Funktionsumfang der Vertrags- software werden durch die zum Lieferzeitpunkt gültige Produktbeschreibung des Anbieters abschließend bestimmt. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Vertragssoftware schuldet der Anbieter nicht. Soweit der Kunde weitere als im Vertrag vereinbarte Funktionen der Vertragssoftware wünscht, muss dies gesondert schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
(3) Der Anbieter behält sich vor, dass die Vertragssoftware bei der Installation registriert und aktiviert werden muss.
(4) Im Falle von SaaS erfolgt keine Auslieferung nach dieser Ziffer 2.
Liefer- und Funktionsumfang der Vertrags- software. (1) Die Vertragssoftware wird dem Kunden stets in dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Versionsstand ausge- liefert.
(2) Systemvoraussetzungen, Einsatzbedingungen und Funk- tionsumfang der Vertragssoftware werden durch die zum Lieferzeitpunkt gültige Produktbeschreibung des Anbie- ters abschließend bestimmt. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Vertragssoftware schuldet der Anbie- ter nicht. Soweit der Kunde weitere als im Vertrag verein- barte Funktionen der Vertragssoftware wünscht, muss dies gesondert schriftlich zwischen den Parteien verein- bart werden.
(3) Der Anbieter behält sich vor, dass die Vertragssoftware bei der Installation registriert und aktiviert werden muss.
(4) Im Falle von Hosting erfolgt keine Auslieferung nach die- ser Ziffer 2.