Dauer und Ende des Vertrages Musterklauseln

Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. 16.2 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. 16.3 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. 16.4 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Dauer und Ende des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün- digung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs- jahres zugegangen sein. Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege- lungen.
Dauer und Ende des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Dauer und Ende des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Dauer und Ende des Vertrages. (BBVerm)
Dauer und Ende des Vertrages. 1.1. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr. 1.2. Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer auch während des ersten Versicherungsjahres zum ersten eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden. 1.3. Der Vertrag kann vom Versicherer jeweils zum Ende des Versi- cherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden. 1.4. Die Kündigung muss dem Versicherungsnehmer oder dem Versi- cherer spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin zugegangen sein. Der Vertrag endet an dem jeweiligen Tag, Mittags 12:00 Uhr. 1.5. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er zu dem vereinbarten Vertragsablauf ungekündigt ist.
Dauer und Ende des Vertrages. 2.2.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. In der Krankenversicherung gilt dies auch für schwebende Versicherungsfälle. 2.2.2 Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag von Ihnen schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres in Schriftform gekündigt werden; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. In der Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung auf einzelne versicherte Personen beschränken. 2.2.3 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können Sie und wir nur den vom Schaden betroffenen Vertrag kündigen, sofern die Kündigungsvoraussetzungen der zu Grunde liegenden Besonderen Versicherungsbedingungen gegeben sind. 2.2.4 Weitere Kündigungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Besonderen Versicherungsbedingungen.
Dauer und Ende des Vertrages. Kündigung Seite 19