Umzug / Übertragung des Vertrags Musterklauseln

Umzug / Übertragung des Vertrags. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unver- züglich vorab unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen An- schrift und der neuen Zählernummer in Textform mitzuteilen. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätestens zehn Werktage vor dem Umzugsdatum erfolgen, um dem Lieferanten eine rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber zu ermöglichen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüg- lich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Stromzählernummer in Textform mitzuteilen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug, unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich vorab unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Gaszählernummer in Textform mitzuteilen. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätestens 10 Werktage vor dem Umzugsdatum erfolgen, um dem Lieferanten eine rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber zu ermöglichen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spä- testens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Gas- zählernummer in Textform anzuzeigen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 12.1 Sie sind verpflichtet, der evm jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ihrem Umzug, unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 11.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, vorab unter Angabe des Um- zugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Zählernummer oder Marktlokations-Iden- tifikationsnummer in Textform mitzuteilen. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätes- tens zehn Werktage vor dem Umzugsdatum erfolgen, um dem Lieferanten eine rechtzei- tige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber zu ermöglichen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 11.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Lition Energie GmbH jeden Umzug unverzüglich vorab unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Gaszählernummer in Textform mitzuteilen. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätestens einem Monat vor dem Umzugsdatum erfolgen, um der Lition Energie GmbH eine rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber zu ermögli- chen.
Umzug / Übertragung des Vertrags. 11.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem STADTWERK AM SEE jeden Umzug unverzüglich vorab unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- bzw. Gaszählernummer oder Marktlokations-Identifikationsnummer in Textform mitzuteilen. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätestens zwei Wochen vor dem Umzugsdatum erfolgen, um dem STADTWERK AM SEE eine rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber zu ermöglichen.