Lieferantenbewertung und Einstufung Musterklauseln

Lieferantenbewertung und Einstufung. Die Einstufung des Lieferanten (A, B oder C gem. VDA 6) durch den Besteller wird regelmäßig anhand von festgelegten Bewertungskriterien gebildet: Qualität, Logistik (Liefertermin- und Mengentreue), Einkauf (kaufmännische Themen, Service) und Nachhaltigkeit (Umweltverhalten und Rechtskonformität). Die Qualität der Produkte vom Lieferanten wird kontinuierlich durch den Besteller bewertet und bildet eine Qualitätskennzahl. Diese Kennzahl kann ggf. durch das Ergebnis des durchgeführten Lieferantenaudits, Zertifizierungsstatus oder durch ein eingeleitetes Eskalationsverfahren durch den Besteller negativ beeinflusst werden. Der Lieferant wird regelmäßig über das Ergebnis der Einstufung durch den Besteller schriftlich informiert.
Lieferantenbewertung und Einstufung. Die regelmäßige Bewertung des Lieferanten (A, B oder C) erfolgt in Abhängigkeit von den Prüfergebnissen (Prädikaten), der Bewertung des QM-Systems, der Termin- und Mengentreue, sowie den kaufmännischen Bewertungskriterien. Die Qualität der angelieferten Materialien/ Fremdleistungen wird kontinuierlich im Rahmen der Wareneingangsprüfung bewertet. Die Bewertungsergebnisse einschließlich der Häufigkeit von Beanstandungen bilden eine Qualitätskennzahl. Diese Qualitätskennzahl ist ebenso Bestandteil der regelmäßigen Bewertung.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.