Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung. 9.1. Xxxxxxxxxxxxx, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung. 9.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. 9.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk. 9.4. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. 9.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von TIS liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten. 9.6. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Gegenstände auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über. 9.7. Xxxxxxxxxx, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Transport TIS überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch wird TIS die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist. 9.8. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so wird TIS, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen.
Appears in 5 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung. 9.1. Xxxxxxxxxxxxx, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
9.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
9.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk.
9.4. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden InformationenInfor- mationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser das Werk oder unser das Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt habenworden ist.
9.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von TIS uns liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.
9.6. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Gegenstände auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
9.7. Xxxxxxxxxx, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Transport TIS pure media überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch wird TIS pure media die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist.
9.8. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so wird TISpure media, beginnend einen Monat nach der Anzeige der VersandbereitschaftVersandbereit- schaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung. 9.17.1. Xxxxxxxxxxxxx, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
9.27.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
9.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk.
9.47.3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
9.57.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von TIS uns liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.
9.67.5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Gegenstände auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
9.77.6. Xxxxxxxxxx, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Transport TIS uns überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch wird TIS werden wir die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost-Frost- , Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist.
9.87.7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so wird TISwerden wir, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung. 9.1. XxxxxxxxxxxxxLiefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
9.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
9.3. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk.
9.4. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
9.5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von TIS liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.
9.6. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Gegenstände geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist. Außerdem geht die Gefahr für zu liefernde Gegenstände auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über.
9.7. XxxxxxxxxxVersandweg, Art und Mittel der Versendung sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Transport TIS überlassen. Dabei werden die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Auf Wunsch wird TIS die zu liefernden Waren auf Kosten des Kunden gegen Diebstahls-, Bruch-, Transport-, Frost-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige vom Kunden zu benennende Gefahren versichern, soweit dies möglich ist.
9.8. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so wird TIS, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnen.
Appears in 1 contract