Lieferung und Transport. 4.1 Der Lieferant wird alles Erforderliche tun, um die Waren und Dienstleistungen in der im Auftrag vorgegebenen Zeit, jedenfalls aber in angemessener Zeit, zu liefern bzw. zu erbringen. 4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Versendung von den durch den Lieferanten benannten Produktionsstätten, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern gemäß FCA, Free carrier, (Incoterms 2000) durchgeführt. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf der Lieferant, auf Anfordern und auf Kosten des Käufers, den Transport arrangieren und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten auf den Käufer über. Sofern der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten für jeden Verlust oder die Beschädigung der Ware. 4.3 Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen lassen. 4.4 Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung des Käufers zur Annahme der Xxxx stellt für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung dar. 4.5 Sind die zu liefernden Waren neu, kann der Käufer den Aufschub des Lieferdatums beantragen, sofern dieser Antrag schriftlich und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt wird. Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der Lieferant, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über. 4.6 Sind die zu liefernden Waren nicht neu oder muss der Lieferant ein Produkt nach der Durchführung von Serviceleistungen zurückgeben, lässt der Käufer dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommen, sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt hat. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr als 14 Tage nach der Anzeige der Versandbereitschaft, (i) ist der Lieferant berechtigt, Vorkehrungen für die Einlagerung der Ware oder des Produkts an einem Ort seiner Xxxx auf Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffen, (ii) kann der Lieferant vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über. 4.7 Im Falle eines Austauschdienstes ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißig
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Dienstleistungen
Lieferung und Transport. 4.1 Der Lieferant wird alles Erforderliche tun1. Wird ein Pflanzenprofil verwendet, um bespricht der Verkäufer mit dem Käufer 3 bis 4 Wochen vor der Lieferung ein definitives Pflanzenprofil (mit Foto). Das Profil muss die Waren und Dienstleistungen in durchschnittliche Qualität der im Auftrag vorgegebenen Zeit, jedenfalls aber in angemessener Zeit, zu liefern bzwPartie angeben (vgl. zu erbringenAnlage 1). In allen anderen Fällen gelten die normalen Handelsnormen für die Baumschulbranche.
4.2 2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird erfolgt die Versendung Lieferung ab Betrieb des Verkäufers oder ab einer von den durch den Lieferanten benannten Produktionsstätten, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern gemäß FCA, Free carrier, (Incoterms 2000) durchgeführtihm anzugebenden Anschrift. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf Im Zeitpunkt der Lieferant, auf Anfordern tatsächlichen Lieferung gehen alle Gefahren der gelieferten Produkte und auf Kosten des Käufers, den Transport arrangieren alle damit zusammenhängenden Rechte und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten auf den Käufer über. Sofern der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten für jeden Verlust oder die Beschädigung der Ware.
4.3 Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen lassen.
4.4 Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung des Käufers zur Annahme der Xxxx stellt für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung dar.
4.5 Sind die zu liefernden Waren neu, kann der Käufer den Aufschub des Lieferdatums beantragen, sofern dieser Antrag schriftlich und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt wird. Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der Lieferant, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware und für die Zahlung des Kaufpreises geht Pflichten auf den Käufer über.
4.6 Sind 3. Die gelieferten Produkte sind lebende Ware, welche durch falsche Behandlung einen Qualitätsrückgang oder sogar einen Totalverlust erleiden kann. Nachdem die Produkte den Betrieb des Verkäufers oder den von ihm anzugebenden Betrieb verlassen haben, hat der Verkäufer keinen Einblick und keinen Einfluss mehr auf die Weise, wie die Produkte versorgt werden. Der Verkäufer trägt hierfür keine Verantwortung und übernimmt diesbezüglich kein Risiko.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte und ihre Verpackung vor bzw. während des Verladens der Produkte im Betrieb des Verkäufers oder in dem von diesem genannten Zuchtbetrieb zu liefernden Waren nicht neu oder muss inspizieren und zu kontrollieren, beispielsweise auf Stückzahl, Qualität, Maße, Gewicht und Krankheiten. Werden Pflanzen erst bei der Lieferant ein Produkt nach der Durchführung Ankunft beim Käufer kontrolliert, müssen eventuelle Reklamationen innerhalb von Serviceleistungen zurückgebenfünf Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, lässt wobei der Käufer ein zweifelsfreies Fehlverhalten des Verkäufers nachweisen muss.
5. Abweichungen bei dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommengelieferten Pflanzenmaterial, sobald die Farbe und Maße betreffen, sind bis zur Höchstgrenze von fünf Prozent der Lieferant gelieferten Stückzahlen zulässig. Abweichungen, die fünf Prozent überschreiten, berechtigen zu einer Reklamation der fünf Prozent übersteigenden Stückzahl. Als Referenzpunkt gilt derjenige Teil der gelieferten Produkte, der diesbezüglich der geforderten Mindestqualität entspricht.
6. Wenn der Verkäufer es wünscht, ist das vertraglich vereinbarte Lieferdatum kurz vor dem geplanten Lieferdatum nach Rücksprache mit dem Käufer definitiv festzulegen. Dies darf aber nicht zu einer kürzeren Lieferfrist als derjenigen führen, die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt hatVerkäufer in zumutbarer Weise einhalten kann.
7. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr Bei einem Verkauf auf Abruf werden Käufer und Verkäufer einen indikativen Lieferzeitraum absprechen. Der Käufer wird danach möglichst frühzeitig das gewünschte tatsächliche Lieferdatum mitteilen.
8. Die angegebenen Lieferdaten sind nicht als 14 Tage nach der Anzeige der VersandbereitschaftAusschlussfristen anzusehen. Wird ein Lieferdatum vereinbart, (i) ist der Lieferant berechtigtVerkäufer verpflichtet, Vorkehrungen für sich zu bemühen, dieses Lieferdatum so weit wie möglich einzuhalten. Kann der Verkäufer nicht an dem vereinbarten Tag oder innerhalb der vereinbarten Frist liefern, wird er den Käufer möglichst frühzeitig darüber informieren. Die Parteien werden dann Rücksprache nehmen und ein neues Lieferdatum festlegen. Dieses neue Lieferdatum gilt ab diesem Zeitpunkt als vereinbartes Lieferdatum.
9. Nimmt der Käufer die Einlagerung bestellten Produkte vor dem gemäß Absatz 2 vereinbarten Liefertermin oder -zeitraum ab, geht das sich daraus ergebende Risiko vollständig zu Lasten des Käufers.
10. Nimmt der Ware Käufer die bestellten Produkte nach dem vereinbarten Termin ab oder möchte er diese später abnehmen, gehen alle Risiken ab dem vereinbarten Lieferdatum vollständig zu Lasten des Produkts an Käufers, insbesondere das Risiko eines Qualitätsverlusts durch die längere Aufbewahrung. Der Käufer ist verpflichtet, den Züchter bzw. Verkäufer in diesem Zusammenhang von jeder Haftung freizustellen, außer bei einem Ort seiner Xxxx auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Züchters
11. Eventuelle Mehrkosten, die infolge einer früheren oder späteren Abnahme der Produkte als in Absatz 9 oder 10 dieses Artikels geregelt entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
12. Hat nach Ablauf einer begrenzten Aufbewahrungsfrist, die unter Berücksichtigung der Produktsorte als angemessen angesehen werden kann, keine Abnahme durch den Käufer stattgefunden und lässt das Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffeneines Qualitätsverlusts und/oder Verderbs der Produkte keine andere Xxxx, (ii) kann der Lieferant gilt die Bestellung als vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über.
4.7 Im Falle eines Austauschdienstes widerrufen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißigdem Verkäufer einen dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
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Samples: Sales Contracts
Lieferung und Transport. 4.1 (1) Der Lieferant wird alles Erforderliche tunVersand erfolgt für Rechnung des Partners. Dieser trägt das Transportrisiko auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Anlieferung durch uns. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Partner über, um in dem wir die Waren Ware der Bahn oder dem Frachtführer ausliefern, spätestens jedoch beim Ver- lassen der Versandstelle (z. B. Raffinerie, Tanklager).
(2) Für die volle Ausnutzung der Umschließung und Dienstleistungen in der im Auftrag vorgegebenen Zeitdes Ladegewichtes haften wir nicht. Fehlt eine beson- dere Weisung, jedenfalls aber in angemessener Zeitso wählen wir nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste Verfrachtung, zu liefern Beförderungs- zeit, Beförderungsweg nach Deklaration.
(3) Stellt Partner Transportmittel, so sind diese füllbe- reit frachtfrei anzuliefern. Ihre Benutzung geht auf Gefahr des Partners. Wir bzw. die Ladestelle sind nicht verpflichtet, die vom Partner gestellten Transportmittel auf Sauberkeit und Eignung zu erbringenprüfen. Jeder Schaden, der sich aus Mängeln dieser Versandbehälter ergibt, geht zu Lasten des Partners. Entsprechendes gilt für die Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften für die Verladung und den Transport. 03.21.AVB Seite 1 von 4
(4) Unsere Umschließungen werden leihweise beige- stellt und bleiben unser Eigentum. Partner trägt bis zum Wiedereingang der Umschließung auf der Ver- sandstelle oder an dem von uns bezeichneten Platz jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auch in Fällen höherer Gewalt.
4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart(5) Unsere Umschließungen dürfen nur zum Transport und zur Ladung der von uns gelieferten Ware verwandt werden, wird andernfalls sind wir zur sofortigen Rückforde- rung berechtigt. Sie sind unverzüglich nach Entleerung fracht- und spesenfrei in reinem und unbeschädigtem Zustand und unter genauer Beibehaltung der von uns verwandten Zeichen und Nummern an die Versendung Versandstel- le oder an die von den durch den Lieferanten benannten Produktionsstättenuns genannte Adresse zurückzusen- den. Wir sind berechtigt, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern gemäß FCA, Free carrier, (Incoterms 2000) durchgeführt. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf der Lieferant, auf Anfordern und bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen die Umschließungen auf Kosten des Käufers, den Transport arrangieren Partners reinigen und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten auf den Käufer über. Sofern der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten für jeden Verlust oder die Beschädigung der Ware.
4.3 Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen zu seinen Lasten instand setzen zu lassen.
4.4 (6) Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung des Käufers von uns beigestellten Eisenbahn-Kesselwagen stehen dem Partner 5 volle Arbeitstage, gerechnet vom Abgang der Versandstelle bis zum Wiedereingang der entleerten und gereinigten Kesselwagen bei der Empfangsadresse, kostenlos zur Annahme der Xxxx stellt Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung dar.
4.5 Sind die zu liefernden Waren neu, kann der Käufer den Aufschub des Lieferdatums beantragen, sofern dieser Antrag schriftlich und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt wird. Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der Lieferant, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung verzögerte Rückgabe Mietgebühren in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangender marktüblichen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung nach Art und Fassungsvermögen der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer überKesselwagen gestaffelten Mietsätze.
4.6 Sind die zu liefernden Waren nicht neu oder muss der Lieferant ein Produkt nach der Durchführung von Serviceleistungen zurückgeben, lässt der Käufer dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommen, sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt hat. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr als 14 Tage nach der Anzeige der Versandbereitschaft, (i) ist der Lieferant berechtigt, Vorkehrungen für die Einlagerung der Ware oder des Produkts an einem Ort seiner Xxxx auf Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffen, (ii) kann der Lieferant vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über.
4.7 Im Falle eines Austauschdienstes ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißig
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Lieferung und Transport. 4.1 Der Lieferant wird alles Erforderliche tun, um die Waren und Dienstleistungen in der im Auftrag vorgegebenen Zeit, jedenfalls aber in angemessener Zeit, zu liefern bzw. zu erbringen.
4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird die Versendung von den durch den Lieferanten benannten Produktionsstätten, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern Reparatur-Centern gemäß FCA, Free carrierDAP, (Incoterms 20002020) durchgeführt. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf der Lieferant, auf Anfordern und auf Kosten des Käufers, den Transport arrangieren und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten auf den Käufer über. Sofern der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der den vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten für jeden Verlust oder die Beschädigung der Ware.
4.3 Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes Letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen lassen.
4.4 Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung des Käufers zur Annahme der Xxxx stellt für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung dar.
4.5 Sind die zu liefernden Waren neu, kann der Käufer den Aufschub des Lieferdatums beantragen, sofern dieser Antrag schriftlich und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt wird. Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der Lieferant, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über.
4.6 Sind die zu liefernden Waren nicht neu oder muss der Lieferant ein Produkt nach der Durchführung von Serviceleistungen zurückgeben, lässt der Käufer dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommen, sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt hat. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr als 14 Tage nach der Anzeige der Versandbereitschaft, (i) ist der Lieferant berechtigt, Vorkehrungen für die Einlagerung der Ware oder des Produkts an einem Ort seiner Xxxx auf Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffen, (ii) kann der Lieferant vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über.
4.7 Im Falle eines Austauschdienstes ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißigdreißig (30) Tagen ab dem Datum des entsprechenden Auftrags zum Lieferanten zu transportieren. Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, (i) kann der Lieferant vom Käufer eine nicht zurückzuzahlende Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises für jeden Zeitraum von 14 Tagen, in welchem der Lieferant das entsprechende Produkt nicht erhalten hat, verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, (ii) und sollte die Verzögerung 3 Monate ab dem Datum des entsprechenden Auftrags überschreiten, ist der Lieferant berechtigt den Auftrag oder den Teil des Auftrages, welcher den Austauschdienst betrifft, zu kündigen und der Käufer hat dem Lieferanten Ersatz in Höhe des Preis, welcher für die Lieferung einer neuen Ware entsprechender Art zu zahlen wäre, zu leisten, abzüglich dessen was bereits für die Erbringung des Austauschdienstes gezahlt wurde. Der Käufer hat innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung zu zahlen.
4.8 Die Parteien vereinbaren, dass die Entschädigungen oder sonstigen Beträge, welche nach den vorgenannten Bedingungen zu zahlen sind, eine angemessene Schätzung der Kosten und Verluste darstellen, die dem Lieferanten durch die Nichtabnahme der Ware und/oder durch die Nichtrückgabe des Austauschprodukts am Lieferdatum entstehen.
4.9 Sollte der Lieferant ein Produkt erhalten, für welches ihm kein Auftrag und keine sonstige schriftliche Anfrage zur Vornahme von Dienstleistungen vorliegt und sollte ihm innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt kein solcher Auftrag oder keine solche Anfrage zugehen, ist der Lieferant berechtigt, nach seiner Xxxx entweder das Produkt an den Käufer zurückzusenden oder das Produkt zu entsorgen, soweit der Lieferant dies für angemessen hält. Der Lieferant ist berechtigt, vom Käufer Ersatz für sämtliche Lagerungs-, Rücksendungs- und/oder Entsorgungskosten zu fordern.
4.10 Der Käufer stellt sicher und garantiert, dass jegliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in Bezug auf den Export und Import eingehalten werden und dass keine Waren in oder an Länder importiert, exportiert oder re-exportiert werden, (1) die nach den Gesetzen eines anderen Landes oder nach internationalem Recht einem Embargo unterliegen, insbesondere Kuba, Iran, Nord Korea, Sudan und Syrien, und/oder (2) in welchen Exportlizenzen oder sonstige Genehmigungen oder Dokumente zum Zeitpunkt des Imports oder Exports/Re- Exports vorgeschrieben sind, ohne dass der Käufer entsprechende Lizenzen, Genehmigungen oder Dokumente bereits besitzt. Der Käufer legt bei jedem Auftrag alle notwendigen Informationen zusammen mit möglicherweise erforderlichen Importlizenzen und/oder Genehmigungen und Dokumenten vor, sodass der Lieferant mit seiner Tätigkeit beginnen kann. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für die verzögerte oder unterbliebene Lieferung von Waren oder sonstigen zugehörigen Gegenständen, sofern dies auf (1) Import- oder Exportbeschränkungen für Waren oder sonstigen dazugehörigen Gegenständen, oder (2) der Nichteinhaltung dieser Klausel oder gesetzlicher Vorschriften durch den Käufer, oder (3) der Verzögerung oder Ablehnung der Erteilung von Importlizenzen oder Genehmigungen durch die zuständige Behörde beruht. Der Lieferant kann vom Käufer im Voraus und als Bedingung zur Lieferung eine unterzeichnete Erklärung mit Informationen bezüglich der Nutzung der Waren und sonstigen dazugehörigen Gegenständen und/oder die vollständigen Identitätsdaten des Endnutzers sowie aller in die Transaktion einbezogener Mittelspersonen verlangen. Unbeschadet der sonstigen Regelungen dieses Vertrages ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dafür haftbar zu sein, wenn er aufgrund hinreichender Gründe annehmen konnte, dass der Käufer gegen diese Klausel verstoßen hat oder dies vorhat.
4.11 Die Waren werden geliefert und bezahlt soweit sie verfügbar sind, wenn der Käufer nicht ausdrücklich "einheitliche Lieferung" verlangt. Jede Lieferung wird als einzelne und unabhängige Transaktion betrachtet. Der Lieferant ist berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrags durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder durch eine Nichterfüllung von Vertragspflichten des Käufers die Lieferung auszusetzen, unabhängig davon ob separat oder nicht.
4.12 Alle entsprechend des Vertrags gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen gelten als abgenommen, sofern der Käufer den Lieferanten nicht unverzüglich und in Schriftform darüber informiert, dass die Ware oder die Dienstleistung nicht vertragsgemäß ist, soweit der Mangel erkennbar war. Jede beschädigte Ware oder Verpackung ist zur Inspektion durch den Lieferanten aufzuheben.
4.13 Der Lieferant ist berechtigt, die Spezifikation der Ware ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, sofern die Änderung die Leistung oder Tauglichkeit der betroffenen Ware nicht wesentlich beeinträchtigt.
4.14 Der Verkaufspreis der Ware beinhaltet keine Dienstleistungen, Installation und Inbetriebnahme.
4.15 Der Käufer ist verantwortlich für die Deinstallation, Außerbetriebnahme und den Transport jedes Produkts. Der Lieferant informiert den Käufer über die Ungeeignetheit eines Produkts zur Erbringung der Dienstleistung, sobald er dies festgestellt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Dienstleistungen
Lieferung und Transport. 4.1 Der Lieferant wird alles Erforderliche tun(1) Lieferfristen und –termine sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart - freibleibend und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit rechtswirksamem Vertragsabschluss, um jedoch nicht vor Leistung einer vereinbarten Anzahlung. Sollte der Vertrag nachträglich abgeändert werden, sind wir trotz verbindlicher schriftlicher Zusage berechtigt, Lieferfrist und Liefertermin einseitig neu zu bemessen.
(2) Lieferungen/Leistungen (auch Teillieferungen) gelten grundsätzlich ab Werk (Lager) und auf Rechnung sowie Gefahr des Kunden. Wurde Abholung vereinbart, so geht die Waren Gefahr bereits mit Bereitstellung der Ware zur Abholung über. Wird die Ware vom Kunden nicht ordnungsgemäß übernommen, geht mit dem vereinbarten Termin die Gefahr auf den Kunden über und Dienstleistungen in der im Auftrag vorgegebenen Zeitist er verpflichtet, jedenfalls aber in angemessener Zeitsämtliche Kosten für die Einlagerung, sei dies beim Unternehmer oder bei Dritten, zu liefern bzwtragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu erbringenbestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
4.2 Sofern (3) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Transport- und Frachtkosten gehen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird zu Lasten des Kunden. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die Versendung tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Wird für die Lieferung eine Spedition beauftragt, geht die Gefahr, unabhängig von den einer späteren Annahme durch den Lieferanten benannten Produktionsstätten, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern gemäß FCA, Free carrier, (Incoterms 2000) durchgeführt. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf der LieferantKunden, auf Anfordern diese über.
(4) Wird die Ausführung eines Vertrages durch höhere Gewalt behindert, steht dem Kunden kein Schadenersatzanspruch zu.
(5) Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anwesend oder nimmt er die Lieferung nicht am richtigen Ort und auf zur richtigen Zeit an, gilt die Leistung bzw. die Lieferung als übernommen. Gefahr und Kosten des Käufersgehen, den Transport arrangieren und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten sofern nicht ohnehin bereits früher erfolgt, auf den Käufer Kunden über. Sofern Weiters haftet der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten Kunde für jeden Verlust oder die Beschädigung der Wareeventuell entstandenen Schaden.
4.3 Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem (6) Wird der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen lassen.
4.4 Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung des Käufers zur Annahme der Xxxx stellt für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung dar.
4.5 Sind die zu liefernden Waren neuLieferverzug von uns verschuldet, kann der Käufer Kunde nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14tägigen Nachfrist entweder die Erfüllung des Vertrages verlangen oder den Aufschub des Lieferdatums beantragenRücktritt erklären, sofern dieser Antrag diese Rücktrittserklärung muss bereits bei der Nachfristsetzung schriftlich und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt abgegeben werden, wobei der Rücktritt nur wirksam wird, wenn auch die Nachfrist schuldhaft versäumt wird. Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der LieferantSchadenersatzansprüche werden, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechtesoweit gesetzlich zulässig, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangenausdrücklich ausgeschlossen.
(8) Wir behalten uns das Recht vor, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen Teil- und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware Vorlieferungen durchzuführen und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer überdiese entsprechende Teilrechnungen zu legen.
4.6 Sind die zu liefernden Waren nicht neu oder muss der Lieferant ein Produkt nach der Durchführung von Serviceleistungen zurückgeben, lässt der Käufer dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommen, sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt hat. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr als 14 Tage nach der Anzeige der Versandbereitschaft, (i) ist der Lieferant berechtigt, Vorkehrungen für die Einlagerung der Ware oder des Produkts an einem Ort seiner Xxxx auf Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffen, (ii) kann der Lieferant vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über.
4.7 Im Falle eines Austauschdienstes ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißig
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Lieferung und Transport. 4.1 Der Lieferant wird alles Erforderliche tunSoweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, um die Waren und Dienstleistungen in der im Auftrag vorgegebenen Zeit, jedenfalls aber in angemessener Zeit, zu liefern sind angegebene Liefertermine bzw. zu erbringenLieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Daneben können Liefertermine gesondert vereinbart werden. Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Erfüllung gegebenenfalls bestehender Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber vorzulegender Beistellungen, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Untersuchungen, und dergleichen voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Auftragnehmers soweit die Versendung von den durch den Lieferanten benannten Produktionsstätten, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern gemäß FCA, Free carrier, (Incoterms 2000) durchgeführt. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf der Lieferant, auf Anfordern Bestellung vom Auftragnehmer rechtzeitig und auf Kosten des Käufers, den Transport arrangieren und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten auf den Käufer über. Sofern der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten für jeden Verlust oder die Beschädigung der Warezutreffend vorgenommen wurde.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt jede Materiallieferung „ab Werk“ und ohne Montageleistung. Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend Transport der Liefergegenstände erfolgt dabei auf Kosten und Risiko des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem Auftragnehmers, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt insbesondere, wenn der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen lassenAuftragnehmer Montageleistungen vor Ort beim Auftraggeber schuldet.
4.4 Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Fristablauf das Werk des Käufers zur Annahme Auftragnehmers verlassen hat. Ebenso ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Xxxx stellt Auftragnehmer bei vereinbarter Selbstabholung bzw. vereinbartem Eigentransport durch den Auftragnehmer die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit der Auftragnehmer eine Montageleistung schuldet, gilt für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung dardie Einhaltung der Fertigstellungsfrist die Mitteilung des Auftragnehmers, dass er das Werk fertiggestellt hat und dieses abnahmebereit ist. Die Einhaltung der Montagefrist ist unabhängig davon, ob bereits ein Abnahmetermin durchgeführt wurde.
4.5 Sind die Der Auftragnehmer ist jederzeit zu liefernden Waren neu, kann der Käufer den Aufschub des Lieferdatums beantragen, sofern dieser Antrag schriftlich Teillieferungen und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt wird. Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der Lieferant, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über-teilleistungen berechtigt.
4.6 Sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Streik, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen - auch wenn sie Lieferanten oder Unterlieferanten des Auftragnehmers betreffen - verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Liefer- und Leistungsverzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber nach Möglichkeit über Beginn, Ende und voraussichtliche Dauer der vor bezeichneten Umstände unterrichten
4.7 Gerät der Auftragnehmer mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung in Verzug, hat der Auftraggeber ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages zu liefernden Waren nicht neu oder muss setzen. Nach Ablauf der Lieferant ein Produkt nach Nachfrist ist der Durchführung Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies dem Auftragnehmer gegenüber mit einer zweiten Nachfrist von Serviceleistungen zurückgeben, lässt der Käufer dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommen, sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt jedenfalls 14 Tagen zuvor angekündigt hat. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr als 14 Tage nach der Anzeige der Versandbereitschaft, (i) ist der Lieferant berechtigt, Vorkehrungen für die Einlagerung der Ware oder Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Produkts an einem Ort seiner Xxxx auf Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffen, (ii) kann der Lieferant vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer überAuftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben hiervon unberührt.
4.7 Im Falle eines Austauschdienstes ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißig
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Lieferung und Transport. 4.1 (1) Der Lieferant wird alles Erforderliche tunVersand erfolgt für Rechnung des Partners. Dieser trägt das Transportrisiko auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Anlieferung durch unsere Fahrzeuge und unser Fahrpersonal. Bei allen Lieferun- gen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Partner über, um in dem wir die Waren Ware der Bahn oder dem Frachtführer oder bei Versendung in eigenen Fahrzeugen unserem Fahrpersonal ausliefern, spätestens jedoch beim Verlassen der Versandstelle (z. B. Raffinerie, Tanklager).
(2) Für die volle Ausnutzung der Umschließung und Dienstleistungen in der im Auftrag vorgegebenen Zeitdes Ladegewich- tes haften wir nicht. Fehlt eine besondere Weisung, jedenfalls aber in angemessener Zeitso wählen wir nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste Verfrachtung, zu liefern Beförde- rungszeit, Beförderungsweg nach Deklaration.
(3) Stellt Partner Transportmittel, so sind diese füllbereit frachtfrei anzuliefern. Ihre Benutzung geht auf Gefahr des Partners. Wir bzw. die Ladestelle sind nicht verpflichtet, die vom Partner gestellten Transportmittel auf Sauberkeit und Eignung zu erbringenprüfen. Jeder Scha- den, der sich aus Mängeln dieser Versandbehälter ergibt, geht zu Lasten des Partners. Entsprechendes gilt für die Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften für die Verladung und den Transport.
4.2 Sofern (4) Unsere Umschließungen werden – mit Ausnahme solcher Gebinde, die marktüblich nicht schriftlich anders vereinbartrücknehmbar sind und mit der Lieferung in das Eigentum des Partners übergehen – leihweise beigestellt und bleiben unser Eigentum. Partner trägt bis zum Wiedereingang der Umschlie- ßung auf der Versandstelle oder an dem von uns bezeichneten Platz jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auch in Fällen höherer Gewalt.
(5) Unsere Umschließungen dürfen nur zum Transport und zur Ladung der von uns gelieferten Ware verwandt werden, wird andernfalls sind wir zur sofortigen Rückforderung berechtigt. Sie sind unverzüglich nach Entleerung fracht- und spesenfrei in reinem und unbeschädigtem Zustand und unter genauer Beibehaltung der von uns verwandten Zeichen und Nummern an die Versendung Versandstelle oder an die von den durch den Lieferanten benannten Produktionsstättenuns genannte Adresse zurückzusenden. Wir sind berechtigt, Vertriebsstätten und/oder ReparaturCentern gemäß FCA, Free carrier, (Incoterms 2000) durchgeführt. Sofern keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind, darf der Lieferant, auf Anfordern und bei Nichtein- haltung dieser Bedingungen die Umschließungen auf Kosten des Käufers, den Transport arrangieren Partners reinigen und die Waren gegen normale Versandrisiken bis zur Höhe des Kaufpreises versichern. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht das Risiko der Verschlechterung und des Untergangs vom Lieferanten auf den Käufer über. Sofern der Käufer den Transport selbst durchführt, schließt der Käufer alle erforderlichen und angemessenen Transportversicherungen bei einem angesehenen Versicherer in Höhe des Kaufpreises ab und stellt sicher, dass der Lieferant Mitversicherter ist. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht gemäß der vereinbarten Bedingungen auf den Käufer über und der Käufer entschädigt den Lieferanten für jeden Verlust oder die Beschädigung der Ware.
4.3 Der Käufer nimmt die Ware entweder entsprechend des im Vertrag vereinbarten Lieferdatums oder spätestens 5 Tage nachdem der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat ("Lieferdatum"), an, je nachdem was als letztes eingetreten ist. Sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat, wird der Käufer dem Lieferanten Lieferanweisungen unverzüglich zukommen zu seinen Lasten instand setzen zu lassen.
4.4 (6) Die von uns beigestellten Eisenbahn-Kesselwagen stehen dem Partner 5 volle Arbeitstage, gerechnet vom Abgang der Versandstelle bis zum Wiedereingang der entleerten und gereinigten Kesselwagen bei der Empfangsadresse, kostenlos zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir für die verzögerte Rückgabe Mietgebühren in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtung des Käufers zur Annahme Höhe der Xxxx stellt für den Käufer eine vertragswesentliche Verpflichtung darmarktüblichen, nach Art und Fassungsvermögen der Kesselwagen gestaffelten Mietsätze.
4.5 Sind die zu liefernden Waren neu, kann der Käufer den Aufschub des Lieferdatums beantragen, sofern dieser Antrag schriftlich und bis spätestens 6 Wochen vor dem Lieferdatum gestellt wird. (7) Der Lieferant kann den Aufschub nach eigenem Ermessen gewähren oder ablehnen. Bei einem Lieferaufschub länger als 14 Tage nach dem Lieferdatum kann der Lieferant, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, für jeden verspäteten Monat vom Käufer Entschädigung in Höhe von bis zu 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung. Der Aufschub des Lieferdatums soll in keinem Fall länger als 3 Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum dauern. Unbeschadet der Rechte aus Nr. 12 der Bedingungen kann der Lieferant bei Überschreitung von 3 Monaten Vorkehrungen für die Einlagerung der Waren Partner hat an einem Ort seiner Xxxx auf Kosten des Käufers treffen. In einem solchen Falle ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer überunseren leihweise beigestellten Umschließun- gen kein Zurückbehaltungsrecht.
4.6 Sind die zu liefernden Waren nicht neu oder muss der Lieferant ein Produkt nach der Durchführung von Serviceleistungen zurückgeben, lässt der Käufer dem Lieferanten unverzüglich Lieferanweisungen zukommen, sobald der Lieferant dem Käufer die Versandbereitschaft der Ware oder des Produkts angezeigt hat. Verzögert sich die Lieferung oder die Abholung um mehr als 14 Tage nach der Anzeige der Versandbereitschaft, (i) ist der Lieferant berechtigt, Vorkehrungen für die Einlagerung der Ware oder des Produkts an einem Ort seiner Xxxx auf Risiko und auf Kosten des Käufers zu treffen, (ii) kann der Lieferant vom Käufer für jeden Zeitraum von 14 Tagen oder Teile davon nach dieser Anzeige Entschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises verlangen, zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung der entsprechenden Rechnung, und (iii) ist die Verpflichtung des Lieferanten zur Lieferung der Ware oder des Produkts als erfüllt anzusehen und das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware oder des Produkts und für die Zahlung des Kaufpreises geht auf den Käufer über.
4.7 Im Falle eines Austauschdienstes ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten innerhalb von dreißig
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