Lieferung und Transport. 1. Die Lieferung (und der Transport) von Vieh oder anderen Gegenständen durch Paridaans en Liebregts an die Gegenpartei erfolgt in der Regel entweder durch Paridaans en Liebregts selbst oder durch Dritte. 2. Der Transport von Vieh oder anderen Gegenständen in den Niederlanden erfolgt an die Adresse der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Vieh oder die anderen Gegenstände gelten als geliefert, wenn sie in den Räumlichkeiten der Gegenpartei eingetroffen sind. Von diesem Zeitpunkt an gehen das Vieh oder die anderen Gegenstände auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Holt die Gegenpartei das Vieh oder die anderen Gegenstände selbst ab, gelten sie als bereits geliefert, wenn sie das Gelände von Paridaans en Liebregts verlassen. 3. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Vieh und anderen Gegenständen gelten die Incoterms 2020. 4. Paridaans en Liebregts kann im Sinne von Absatz 1 und 2 die von der Gegenpartei angegebene Adresse als gültige Adresse betrachten, bis die Gegenpartei Paridaans en Liebregts schriftlich eine neue Adresse mitgeteilt hat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das Vieh oder die anderen Gegenstände an dieser Adresse und zu der von Paridaans en Liebregts angegebenen Zeit abzunehmen. 5. Die Gegenpartei kümmert sich um Zoll- und andere Formalitäten (Genehmigungen) im Bestimmungsland.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Transport. 1. Die Lieferung (und der Transport) von Vieh oder anderen Gegenständen durch Paridaans en Liebregts PALI België an die Gegenpartei erfolgt in der Regel entweder durch Paridaans en Liebregts PALI België selbst oder durch Dritte.
2. Der Transport von Vieh oder anderen Gegenständen in den Niederlanden erfolgt an die Adresse der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Vieh oder die anderen Gegenstände gelten als geliefert, wenn sie in den Räumlichkeiten der Gegenpartei eingetroffen sind. Von diesem Zeitpunkt an gehen das Vieh oder die anderen Gegenstände auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Holt Xxxx die Gegenpartei das Vieh oder die anderen Gegenstände selbst ab, gelten sie als bereits geliefert, wenn sie das Gelände von Paridaans en Liebregts PALI België verlassen.
3. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Vieh und anderen Gegenständen gelten die Incoterms 2020.
4. Paridaans en Liebregts PALI België kann im Sinne von Absatz 1 und 2 die von der Gegenpartei angegebene Adresse als gültige Adresse betrachten, bis die Gegenpartei Paridaans en Liebregts PALI België schriftlich eine neue Adresse mitgeteilt hat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das Vieh oder die anderen Gegenstände an dieser Adresse und zu der von Paridaans en Liebregts PALI België angegebenen Zeit abzunehmen.
5. Die Gegenpartei kümmert sich um Zoll- und andere Formalitäten (Genehmigungen) im Bestimmungsland.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Transport. 1. Die Lieferung (und der Transport) von Vieh oder anderen Gegenständen durch Paridaans en Liebregts PALI Deutschland an die Gegenpartei erfolgt in der Regel entweder durch Paridaans en Liebregts PALI Deutschland selbst oder durch Dritte.
2. Der Transport von Vieh oder anderen Gegenständen in den Niederlanden erfolgt an die Adresse der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Vieh oder die anderen Gegenstände gelten als geliefert, wenn sie in den Räumlichkeiten der Gegenpartei eingetroffen sind. Von diesem Zeitpunkt an gehen das Vieh oder die anderen Gegenstände auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Holt Xxxx die Gegenpartei das Vieh oder die anderen Gegenstände selbst ab, gelten sie als bereits geliefert, wenn sie das Gelände von Paridaans en Liebregts PALI Deutschland verlassen.
3. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen von Vieh und anderen Gegenständen gelten die Incoterms 2020.
4. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland kann im Sinne von Absatz 1 und 2 die von der Gegenpartei angegebene Adresse als gültige Adresse betrachten, bis die Gegenpartei Paridaans en Liebregts PALI Deutschland schriftlich eine neue Adresse mitgeteilt hat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das Vieh oder die anderen Gegenstände an dieser Adresse und zu der von Paridaans en Liebregts PALI Deutschland angegebenen Zeit abzunehmen.
5. Die Gegenpartei kümmert sich um Zoll- und andere Formalitäten (Genehmigungen) im Bestimmungsland.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen