Lieferzustand. Die Lieferung erfolgt als auf Paletten gestapelte Mattenware. Die Abmessungen einer Auslieferungseinheit sind 1,2 x 1,2 x 2,32 m, wobei es je nach Stärke und Breite der einzelnen Matten zu Abweichungen von ± 15 % kommen kann. Die Lagerung des Materials hat auf der Längskante stehend und trocken zu erfolgen.
Lieferzustand. Die Waren müssen so verpackt werden, dass sie während des Transports nicht beschädigt oder verunreinigt werden können. R&M behält sich das Recht vor, die Annahme der Sendung zu verweigern, falls es Abweichungen bei den Stückzahlen gibt oder die Waren beschädigt sind. Nicht in einer ordnungsgemäßen Verpackung gelieferte Sendungen werden auf Kosten des Lieferanten zurückgeschickt. Lieferungen in einer Verpackung müssen vom selben Typ sein. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Inhalte eindeutig auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Für jede Lieferung muss sichergestellt sein, dass die Waren mit Klemmverschlüssen und durch Niederzurren gesichert und in enganliegender Verpackung verpackt sind. Das Höchstgewicht eines Packstückes soll 25 kg nicht überschreiten. Packstücke von mehr als 25 kg sind auf einer Palette anzuliefern. Die Teile müssen innerhalb des Ladungsträger so angeordnet werden, dass das Gewicht gleichmäßig verteilt ist. Das Gleiche gilt für die Positionierung der einzelnen Packstücke auf dem Ladungsträger. Empfindliche Teile müssen ordnungsgemäß gepolstert werden. Sofern eine Palette oder ein Packstück nicht sortenrein angeliefert werden kann, sind Artikel im Gebinde eindeutig differenzierbar anzuordnen und zu beschriften. 07 Liefermaße und Gewichte Vorbehaltlich anderweitiger Angaben in der Bestellung gelten folgende Anforderungen • Die Gesamtabmessungen pro Packstück dürfen nicht mehr als 2750x1500x1600 mm bei DAP Neumünster betragen • Das Gesamtgewicht der Sendung DAP Neumünster darf 1 500 kg nicht überschreiten • Jede Palette sollte das Gewichtslimit von 1 500 kg nicht überschreiten Andere Maße müssen von der Logistik der R&M Gruppe genehmigt werden.