Limit Order Musterklauseln

Limit Order. Mit einer „Limit Order“ kann der Kunde bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen (Limits) vorgeben. Maßgeblich für das Erreichen des Limits ist der quo- tierte volumensgewichtete Durchschnittspreis (VWAP) des Kontrakts. Ein limitierter Kaufauftrag (Limit Order) wird zum Limit oder einem geringeren Kurs ausgeführt, wenn bezogen auf den Kontrakt das durch den Kaufauftrag definierte Volumen zum VWAP gehandelt werden kann. Ein limitierter Verkaufsauftrag wird zum Limit oder einem höheren Kurs ausgeführt, wenn das durch den Verkaufsauftrag definierte Volumen zum VWAP gehandelt werden kann.
Limit Order. Bei der Platzierung oder Änderung einer Order kann der Kunde für bestimmte Finanzinstrumente und für bestimmte Verrichtungen die Gültigkeitsdauer begrenzen oder Limitkurse festlegen. Diese Grenzen werden in der Orderbestätigung vermerkt. Änderungen von Börsenordern bieten nicht automatisch Anrecht auf eine Neufestlegung der Gültigkeitsdauer. Gibt der Kunde einen Limitkurs an, der nicht den Regeln des betreffenden Marktes entspricht, behalten sich die Bank und ihre Korrespondenten das Recht vor, die Order zu stornieren. Die Bank weist den Kunden auf die Risiken von Ordern ohne Limitkurs hin. Die Gültigkeitsdauer einer Order hängt vom Finanzinstrument und den Ereignissen am Markt ab. Die Gültigkeitsdauer kann bei bestimmten Arten von Ordern näher angegeben werden. Unter Vorbehalt der spezifischen Regeln des betreffenden Marktes werden Order in Bezug auf an einem Markt notierte Finanzinstrumente einen Monat lang ab dem Tag, an dem die Order „zum Limitkurs“ sowie „Stop Loss“-Order platziert werden, in der Wertung gehalten. Order „zum Marktkurs“ werden bis zum Abschluss des nächsten Börsentages in der Wertung gehalten. Kauforder, die am Expert Market der Euronext auszuführen sind, gel- ten nur für eine Verkaufssitzung. Verkaufsorder hingegen werden drei Monate lang ab dem Tag der Orderplatzierung gehalten.
Limit Order. 23.1 Wir führen eine Limit-Order durch, wenn wir den von Ihnen vorgegebenen Kurs innerhalb der vereinbarten Zeitspanne erreichen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.