Erteilung von Aufträgen Musterklauseln

Erteilung von Aufträgen. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäftes zweifelsfrei erkennen lassen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche deutlich gekennzeich- net sein.
Erteilung von Aufträgen. Die Vertragspartner vereinbaren die Erteilung von Sammelaufträgen von Überweisungen und Lastschrifteinzügen im Wege des beleglosen Datenaustauschs. Die Sammelauftragsdaten werden im SRZ erstellt, das die Dateien unmittelbar bei der Deutschen Bank bzw. einem von der Deutschen Bank als Zentralstelle beauftragten Rechenzentrum einliefert. Die Erteilung von Aufträgen erfolgt zugunsten/zu Lasten folgender Konten: IBAN IBAN IBAN Der Kunde autorisiert die vom SRZ eingelieferten Auftragsdaten mittels Digitale Freigabe ab 1 mittels EBICS (elektronischer Unterschrift) oder FinTS/HBCI via BluePort/bankline+ (Freischaltung erfolgt auf Basis des genutzten Zugangskanals des Kunden) Hinweis für die Nutzung der Freigabe mittels EBICS (elektronische Unterschrift): Es fallen einmalige und laufende Kosten an, die in einer gesonderten Vereinbarung geregelt sind. Es gelten die „Bedingungen für die Datenfernübertragung“ mit Ausnahme der Nummer 1 Absatz 4, Nummer 2 Absätze 2 und 3, Nummer 3 Absätze 1 bis 6 und 8b und Nummer 12 Anlage 3. Die Pflichten hinsichtlich der Einhaltung der Spezifikationen für Kommunikation, Datei- einreichung und Datenformat delegiert der Kunde auf das SRZ. Diese sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem SRZ und der Zentralstelle geregelt. Die vorgenannten Bedingungen finden Sie auf unseren Internetseiten. Sie können die Bedingungen auch in den Geschäftsräumen der Bank einsehen bzw. erhalten sie auf Wunsch gerne zugesandt. 003 00000 00 DBDE 866 IFC T BE 200515 Hinweis für die Nutzung der Freigabe mittels FinTS/HBCI via BluePort/bankline+: Es fallen laufende Kosten an, die in einer gesonderten BluePort/bankline+ Vereinbarung geregelt sind. Falls abweichend zum Auftraggeber, BluePort-Vertragsinhaber: / Firma Filial-/Konto- nummer Begleitzettel (zusätzliches monatliches Nutzungsentgelt Euro) Im übrigen gelten die als Anlage beigefügten „Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechen- zentren mit ausschließlicher Autorisierung durch Begleitzettel“. 1 Sofern kein Datum angegeben ist, erfolgt die Einmeldung umgehend nach Vertragsrücklauf. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Freigabe der durch des SRZ eingereichten Zahlungsaufträge nur noch elektronisch möglich. Mit der Autorisierung erteilt der Kunde der Deutschen Bank den Auftrag, die in den Dateien enthaltenen Überweisungen und Lastschriftein- zugsaufträge auszuführen. Die Deutsche Bank ist berechtigt, den Auftrag gemäß seinem vom SRZ gelieferten und vom Kunden autori...
Erteilung von Aufträgen. Die Vertragspartner vereinbaren die Erteilung von Sammelaufträgen mit Lastschrifteinzügen im SEPA-Format sowie von Sammelaufträgen im SCC-Format aus Kartenzahlungssystemen der Deutschen Kreditwirtschaft im Wege des beleglosen Datenaustauschs. Die Sammelauftragsdaten werden von dem in dieser Vereinbarung benannten RZ erstellt, das die Dateien unmittelbar bei der Bank bzw. bei einer von der Bank beauftragten Datenannahmestelle einliefert. Die Erteilung von Aufträgen erfolgt zugunsten/zu Lasten folgender Konten: Kontonummer/IBAN
Erteilung von Aufträgen. Dem Kunden steht die Software zwischen 0.00 und 24.00 Uhr, 7 Tage, vorbehaltlich Einschränkungen, die sich im Zuge von Wartungs- und Servicearbeiten ergeben können, zur Verfügung. Sollten Einschränkungen erfolgen, wird die Bank die Verfüger nach Möglichkeit vorweg, z.B. durch entsprechenden Hinweis auf der Electronic Banking-Seite darauf hinweisen. Die Bank vereinbart mit dem Verfüger, welches der unter Punkt 1.7. angeführten Verfahren zur Authentifizierung für die Erteilung von Aufträgen Verwendung findet. Entscheidet sich der Verfüger für das TAN-Verfahren, werden ihm zu Kontrollzwecken in der SMS mit der TAN auch Angaben über die durchzuführende(n) Transaktion(en), insbesondere Empfängerkontonummer(n) und Überweisungsbeträge mitgeliefert. Aufgrund technischer Gegebenheiten (begrenzte Zeichenzahl bei SMS) kann die Zahl der authentifizierbaren Transaktionen pro TAN beschränkt sein. Der Verfüger ist verpflichtet, diese auf Übereinstimmung mit seinem Auftrag zu prüfen. Die TAN darf nur bei Übereinstimmung verwendet werden. Die jeweilige TAN ist nur für die Durchführung jener Transaktion gültig, für die sie angefordert wurde und verliert ihre Gültigkeit, sobald sie verwendet wurde. Der Verfüger hat zu beachten, dass er eine SMS mit TAN nur erhalten kann, wenn die Voraussetzungen für den Empfang von SMS erfüllt sind (technischer Standard des Mobiltelefons, vertragliche Grundlagen mit dem Mobiltelefonanbieter, Gebiet mit Mobilfunkempfang etc.). Erfordert eine Electronic Banking Anwendung das Zusammenwirken mehrerer Verfüger, muss die Autorisierung jeweils von den gemeinsam berechtigten Verfügern gesondert, jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 28 Tagen, veranlasst werden. Bei gemeinsamer Zeichnung ist die Nutzung von Teilbereichen des Electronic Bankings (eps Online-Überweisung) nicht möglich. Zahlungsaufträge, die nach den für die jeweilige Zahlungsart festgelegten Zeitpunkten oder an einem Tag, der kein Geschäftstag ist, bei der Bank einlangen, werden so behandelt, als seien sie am folgenden Geschäftstag eingegangen. Für die Ausführungsfristen ist Z 39 der AGB maßgeblich. Für Aufträge, deren Durchführungstag in der Zukunft liegt, ist der entsprechende Durchführungstag unbedingt anzugeben. Rückmeldungen der Bank nach Entgegennahme von Aufträgen bestätigen nur den Empfang der übermittelten Daten, nicht jedoch die Ausführung der erteilten Aufträge.
Erteilung von Aufträgen. Aufträge des Kunden müssen von dem Kunden eigenhändig unterschrieben und, soweit die Bank nicht im Einzelfall etwas anderes zulässt, über den Anlagevermittler im Original auf den von der Bank bereitgestellten Formularen erteilt werden. Die Bank ist berechtigt, vor der Ausführung von Aufträgen die Berechtigung des jeweiligen Auftraggebers auf seine Kosten festzustellen. Verkaufsaufträge müssen zugunsten des von der Bank für den Kunden geführten Xxxxxx oder eines auf den Namen des Kunden lautenden Referenzkontos bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen. Die Erteilung preislich limitierter Wertpapieraufträge ist ausgeschlossen. Die Erteilung termi- nierter Wertpapieraufträge ist grundsätzlich nur möglich für Wertpapiergattungen, deren Vertragsbedingungen Kündigungsfristen vorsehen. Bei Abweichungen zwischen der ISIN/ Wertpapierkennnummer und der Fondsbezeichnung in Kauf- und Verkaufsaufträgen ist die ISIN/Wertpapierkennnummer maßgeblich. Die jeweils geltenden Mindestauftragssummen sind in dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Metzler Fonds-Depots/Konten („Preis- und Leistungsverzeichnis“) genannt. Sofern die Bank die Beschaffung von Anteilen an Investmentvermögen anbietet, die nicht als „nicht komplexe“ Finanzinstrumente im Sinne des WpHG zu qualifizieren sind, ist zusätzlich zu der in dieser Ziffer 2.1. beschriebenen Vorgehensweise die Überprüfung der Angemessenheit gem. § 63 Abs. 10 WpHG erforderlich.
Erteilung von Aufträgen. Aufträge des Kunden müssen von dem Kunden eigenhändig unterschrieben und, soweit die Bank nicht im Einzelfall etwas anderes zulässt, über den vermittelnden unabhängigen Vertriebspartner im Original auf den von der Bank bereitgestellten Formularen erteilt werden. Die Bank ist berechtigt, vor der Ausführung von Aufträgen die Berechtigung des jeweiligen Auftraggebers auf seine Kosten festzu- stellen. Verkaufsaufträge müssen zugunsten des von der Bank für den Kunden geführten Xxxxxx oder eines auf den Namen des Kunden lautenden Referenzkontos bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen. Die Erteilung preislich limitierter Wertpapieraufträge ist ausgeschlossen. Die Erteilung terminierter Wert- papieraufträge ist grundsätzlich nur möglich für Wertpapiergattungen, deren Vertragsbedingungen Kün- digungsfristen vorsehen. Bei Abweichungen zwischen der ISIN/Wertpapierkennnummer und der Fonds- bezeichnung in Kauf und Verkaufsaufträgen ist die ISIN/Wertpapierkennnummer maßgeblich. Die je- weils geltenden Mindestauftragssummen sind aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ersichtlich.
Erteilung von Aufträgen. Aufträge können in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) erteilt werden. Bridge&Tunnel ist verpflichtet, die Bestellung vor der Produktion schriftlich (Email, Brief) zu bestätigen. Mit der Bestätigung kommt ein verbindlicher Produktions- und Kaufvertrag zustande. Wenn ein Vertragsschluss nach intensiven Absprachen und Verhandlungen als sicher anzunehmen ist und der Vertrag nicht zustande kommt, behält sich Bridge&Tunnel Ausfall- und Schadenersatzforderungen für Aufwendungen vor. Individuelle mündliche Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erteilung von Aufträgen. Der Kunde erteilt Sammelaufträge mit Lastschrifteinzü- gen im SEPA-Format sowie Sammelaufträge im SCC- Format aus Kartenzahlungssystemen der Deutschen Kreditwirtschaft im Wege des beleglosen Datenaus- tauschs. Die Sammelauftragsdaten werden vom NB des Kunden erstellt, der die Dateien unmittelbar bei der Bank bzw. bei einer von der Bank beauftragten Daten- annahmestelle einliefert.
Erteilung von Aufträgen. Die versicherte Person darf selbst keinen Rechtsvertreter be- auftragen und keine rechtlichen Schritte einleiten oder Rechts- mittel ergreifen, bevor Fortuna nicht schriftlich das Einver- ständnis dazu erteilt hat.

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  • Ausführung von Aufträgen Erhält die Bank die Weisung, einen Auftrag brieflich oder auf telekommunikativem Wege auszuführen, so behält sie sich vor, von der Weisung ohne vorherige Anzeige an den Auf- traggeber abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftrag- geber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Bei Fehlen einer Weisung führt die Bank den Auftrag nach ihrem Ermessen aus.