Liquiditätslage Musterklauseln

Liquiditätslage. Im Geschäftsjahr 2021 entwickelte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei einem erwirtschafteten Jahresfehlbetrag von -15,3 Mio. EUR auf -37,2 Mio. EUR (Vorjahr: +7,3 Mio. EUR). Die zahlungsunwirksamen Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens beliefen sich dabei auf 13,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,3 Mio. EUR), so dass Mittelabflüsse im Wesentlichen durch den Anstieg der Forderungen sowie anderer Aktiva des Umlaufvermögens in Höhe von 14,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 0,8 Mio. EUR) bei gleichzeitiger Abnahme der erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 40,2 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 9,4 Mio. EUR) begründet sind. Mittelzuflüsse ergaben sich durch die Reduzierung des Vorratsvermögens um 7,8 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelabfluss von 9,3 Mio. EUR), durch den Anstieg in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, vorwiegend im Bereich Energy Storage, um 8,4 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 7,4 Mio. EUR) sowie in den anderen Passiva in Höhe von 2,7 Mio. EUR (Vorjahr: Mittelzufluss von 2,7 Mio. EUR). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Wirtschaftsjahr 2021 auf 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: +9,8 Mio. EUR). Darin enthalten sind maßgeblich Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten für immaterielle Vermögensgegenstände, Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten für Sachanlagen in Höhe von -7,5 Mio. EUR (Vorjahr -5,5 Mio. EUR) sowie für Investitionen in neue Beteiligungen in Höhe von -4,1 Mio. EUR. Mittelzuflüsse aus dem Finanzanlagevermögen beliefen sich auf 13,0 Mio. EUR (Vorjahr: 15,2 Mio. EUR) und setzten sich zusammen aus den erhaltenen Tilgungszahlungen von verbundenen Unternehmen für Ausleihungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) sowie aus der Ausschüttung der Kapitalherabsetzung bei der Manz Asia in Höhe von 12,1 Mio. EUR (Vorjahr: 10,8 Mio. EUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2021 beschränkte sich vorwiegend auf Mittelabflüsse aus Zinszahlungen in Höhe von -0,7 Mio. EUR (Vorjahr: -0,5 Mio. EUR), die maßgeblich gegenüber den verbundenen Unternehmen Manz Taiwan Ltd. und Manz China Suzhou Ltd. geleistet wurden. Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2021 lag ein positiver Finanzmittelbestand in Höhe von 20,3 Mio. EUR (Vorjahr: 56,8 Mio. EUR) vor. Darin enthalten sind nicht verfügbare Finanzmittel in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) aufgrund von Barhinterlegungen für von Finanzinstituten an Kunden ausgestellte Anzahlungsbürgschaften. Zum Bilanzstichtag s...
Liquiditätslage. Der Sicherstellung der Liquidität der Bank wird von der Bankenaufsicht eine besondere Bedeutung 48 | 49 LAGEBERICHT beigemessen. Die aufsichtsrechtlichen Liquidi - tätsanforderungen wurden in den letzten Jah - ren deutlich verschärft. Sie sollen die jederzei - tige Zahlungsfähigkeit der Bank sicherstellen. Die bereits seit mehreren Jahren bestehende aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer gemäß der Liquiditätsverordnung wurde mit 3,30 (Vor - jahr 2,92) deutlich oberhalb des erforderlichen Wertes von 1,0 erfüllt. tätig. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG ist die Bank mit Wirkung vom 3. Juli 2015 dem BVR-ISG-Sicherungssys - tem beigetreten. Die aufsichtsrechtliche Liquiditätskennziffer LCR (Liquidity Coverage Ratio), die das Verhält - nis von hochliquiden Aktiva zu den potenziell innerhalb von 30 Tagen zu verzeichnenden Nettozahlungsmittelabflüssen in Stresssitua - tionen abbildet, konnte mit 165,6 % (Vorjahr 137,5 %) schon jetzt vollständig, wie erst ab 2018 vorgesehen, eingehalten werden. Zum Jahresende 2017 galt noch eine Kennziffern - anforderung von 80 %, die nun zu Beginn des Jahres 2018 auf den Zielwert von 100 % ge - stiegen ist. Die liquiden Wertpapieranlagen und die liqui - den Anlagen bei Banken, vorwiegend in der VERM ÖGENS- UND FINANZLAGE genossenschaftlichen Finanzgruppe, beliefen sich zum Jahresende 2017 auf rund 521 Mio. Euro (Vorjahr 424 Mio. Euro). Dieser Liquidi - tätspuffer schafft Raum für weitere Kunden - kredite und potenzielle Einlagenabflüsse. Im gesamten zurückliegenden Jahr war die Liqui - dität der Bank zu jedem Zeitpunkt uneinge - schränkt gegeben. Unsere Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Mit Inkrafttreten des Einlagensicherungsgeset - zes (EinSiG) am 3. Juli 2015 ist die neue BVR Institutssicherung GmbH Berlin (BVR-ISG-Siche - rungssystem) als amtlich anerkanntes Einlagen - sicherungssystem neben die weiterhin beste - hende Sicherungseinrichtung des BVR (BVR-SE) getreten. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genos - senschaftlicher Schutz im sogenannten dualen System parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem XXXXXXXXX XXXXXXX-LEUGERMA NN | IN GEBORG OSTLINNING | R XXXX XXXX | XXXXXXXX XXXXXX NN | C XXXXXX XXXXXXX | XXXXXXXX XXXXXXXX | S XXXXXXX XXXXXX | A XXXX XXXXXX XXXXX XXXXX | X XXXXX XXXXXXXX | S XXXXX XXXXXXXXXX | XXX XXXX PLASSMA NN | T IM PLETTENDORFF | DO...

Related to Liquiditätslage

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.