Lieferungen und Leistungen. 2.1 Alle Angebote von der promosi GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch die pomosi GmbH angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annährend maßgeblich.
Lieferungen und Leistungen. 1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maß- angaben sind Zirkawerte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar.
Lieferungen und Leistungen. 2.1 Angebote von HEXACOM sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auf- tragsbestätigung von HEXACOM, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
Lieferungen und Leistungen. 4.1. Konstruktions- oder Formänderungen der Liefergegenstände, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Liefergegenstände nicht erheblich geändert werden, und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Lieferungen und Leistungen. (1) Die Lieferungen und Leistungen bestimmen sich nach den beiderseitigen schriftlichen Erklärungen und Vereinbarungen. Liegen solche Erklärungen nicht vor, sind nur die schriftliche Auftragsbestätigung und die dort angegebenen Lieferbedingungen von sera maßgebend. Für Kaufverträge sind die vereinbarten Lieferklauseln grundsätzlich nach den bei Vertragsschluss jeweils geltenden INCOTERMS auszulegen.
Lieferungen und Leistungen. Entsprechend der genauen Beschreibung des SafeLiner, seiner Funktionen und der Vorgangs- weisen im Anhang 1 – Produktbeschreibung um- fasst der Vertrag • Notfallknopf • CrashSensor • CarFinder und über gesonderte Anforderung des Kunden auch die Leistung: • CrashRecorder;
Lieferungen und Leistungen. Die vertraglichen Verpflichtungen von Xxxxxx ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts -und Maßangaben, wie Geschwindigkeiten, Brennstoffverbrauch und Bedienungskosten sind ca.-Werte mit Toleranzspannen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Die Beschaffenheit der Liefergegenstände ergibt sich aus dem Vertrag. Sie wird nicht garantiert. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z. B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Besteller schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die Normbedingungen maßgeblich. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unterlagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von Günsel genutzt werden, außer für Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung des Liefergegenstandes, oder kopiert, reproduziert, an Dritte ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. An sämtlichen Unterlagen behält sich Günsel die Eigentums und Urheberrechte vor. Günsel bzw. deren Lieferanten behalten sich Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes während der Lieferzeit vor, sofern nicht der Liefergegenstand unter Berücksichtigung der mitgeteilten Verwendung eine grundlegende Änderung erfährt.
Lieferungen und Leistungen. 5.1. Das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten, soweit nicht schrift- lich etwas anderes vereinbart wurde.
Lieferungen und Leistungen. 2.1 Offerte der Tech Data sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von Tech Data, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung, zustande.
Lieferungen und Leistungen. 5.1. Wir liefern unsere Produkte grundsätzlich ab Werk gemäß den Regelungen EXW der Incoterms 2010. Daher ist für die Einhaltung etwaiger Liefertermine oder Lieferfristen die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns bindend. Maßgeblich für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der Inhalt unserer Auftragsbestätigung. Neben den dort genannten Lieferungen und Leistungen sind keine weiteren (Zusatz-) Lieferungen und Leistungen geschuldet. Dies gilt auch für Baupakete, die wir zur Herstellung von vertragsgemäßen Objekten liefern.