Liquiditätsreservierungsaufträge Musterklauseln

Liquiditätsreservierungsaufträge. (1) Ein MCA-Kontoinhaber hat die folgenden Möglichkeiten, um die Bank anzuweisen, auf seinem MCA- Konto einen bestimmten Liquiditätsbetrag zur Abwicklung von Zentralbankgeschäften oder Aufträgen zur Liquiditätsübertragung auf Konten für die Einlagefazilität zu reservieren: a) ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung, der für den laufenden TARGET- Geschäftstag unverzüglich wirksam wird; b) ein Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung, der zu Beginn jedes TARGET-Geschäftstags durchzuführen ist. (2) Reicht der Betrag der nicht reservierten Liquidität nicht aus, um den Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung oder den Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung zu erfüllen, führt die Bank den Reservierungsauftrag teilweise aus. Die Bank ist angewiesen, weitere Reservierungsaufträge auszuführen, bis der restliche zu reservierende Betrag erreicht ist. Nicht ausgeführte Reservierungsaufträge werden am Ende des Geschäftstages zurückgewiesen. (3) Zentralbankgeschäfte werden unter Verwendung der gemäß Absatz 1 reservierten Liquidität abgewickelt, andere Geldübertragungsaufträge werden nur unter Verwendung der nach Abzug des reservierten Betrags verfügbaren Liquidität abgewickelt. (4) Unbeschadet des Absatzes 3 verwendet die Bank die reservierte Liquidität, sofern die nicht reservierte Liquidität auf dem primären MCA-Konto des MCA-Kontoinhabers nicht ausreicht, um die Innertageskreditlinie des MCA-Kontoinhabers zu reduzieren.
Liquiditätsreservierungsaufträge. (1) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber hat die folgenden Möglichkeiten, um die Bank anzuweisen, auf seinem RTGS-DCA-Konto einen bestimmten Liquiditätsbetrag zu reservieren: a) ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung, der für den laufenden TARGET- Geschäftstag unverzüglich wirksam wird; b) ein Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung, der zu Beginn jedes TARGET-Geschäftstags durchzuführen ist. (2) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber weist einem Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung oder einem Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung einen der folgenden Status zu: a) hohe Priorität: ermöglicht die Verwendung der Liquidität für dringende Geldübertragungsaufträge oder solche mit hoher Priorität; b) dringende Priorität: ermöglicht die Verwendung der Liquidität nur für dringende Geldübertragungsaufträge. (3) Reicht der Betrag der nicht reservierten Liquidität nicht aus, um den Auftrag zur sofortigen Liquiditätsreservierung oder den Dauerauftrag zur Liquiditätsreservierung zu erfüllen, führt die Bank den Reservierungsauftrag teilweise aus und wird angewiesen, weitere Reservierungsaufträge auszuführen, bis der restliche zu reservierende Betrag erreicht ist. Ausstehende Reservierungsaufträge werden am Ende des Geschäftstages zurückgewiesen. (4) Durch die Beantragung der Reservierung eines bestimmten Liquiditätsbetrags zur Verwendung für dringende Geldübertragungsaufträge weist der RTGS-DCA-Kontoinhaber die Bank an, Geldübertragungsaufträge mit hoher und normaler Priorität nur abzuwickeln, wenn nach Abzug des zur Verwendung für dringende Geldübertragungen reservierten Betrags noch ausreichend Liquidität vorhanden ist. (5) Durch die Beantragung der Reservierung eines bestimmten Liquiditätsbetrags für die Verwendung für Geldübertragungsaufträge mit hoher Priorität weist der RTGS-DCA-Kontoinhaber die Bank an, Geldübertragungsaufträge mit normaler Priorität nur abzuwickeln, wenn nach Abzug des zur Verwendung für dringende Geldübertragungen und solche mit hoher Priorität reservierten Betrags noch ausreichend Liquidität vorhanden ist.