Lizenzart Musterklauseln

Lizenzart. Die Lizenz für ein Produkt erfolgt im Rahmen des Lizenztyps Named User oder CPU, je nachdem wie dies in der Bestellung festgelegt wird. Jede Named User Lizenz berechtigt einen Named User zum Zugriff und zur Nutzung des entsprechenden Produkts in einer Produktionsumgebung und in bis zu zwei Nicht- Produktionsumgebungen. Jede CPU-Lizenz für ein Produkt berechtigt Sie, das Produkt zur Unterstützung einer unbestimmten Zahl an Named Usern in einer Produktionsumgebung und in bis zu zwei Nicht- Produktionsumgebungen einer einzelnen CPU zuzuweisen.
Lizenzart. Der Lizenzgeber räumt der Xxxxxxxxxx.xx GmbH gemäß nachfolgenden Bedingungen ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, von der Auflage und/oder inhalt- lich unbeschränktes, unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den nachfolgend in der Anlage aufgeführten Werken ein. Der Lizenzgeber überträgt der Xxxxxxxxxx.xx GmbH sowohl für eine redaktionelle als auch kommerzielle Nutzung der Werke die Rechte zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), das Recht zur Ausstellung (§ 18 UrhG), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht (§ 19 UrhG), das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), das Senderecht (§§ 20, 20a, 20 b UrhG), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG) und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22 UrhG) sowie das Recht zur Be- arbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG) an den Werken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erstreckt sich auf sämtliche Nutzungsarten (z. B. weltweites Internet, Print, digitale Medien, e-Mail, Social Media und Anwendungen, CD und alle künftigen Medien), sowie auf jegliche derzeitig oder künftig bekannten Medien und/oder Formate. Der Lizenzgeber versichert, dass er alleiniger Urheber der Werke ist. Urheber ist der Ersteller/Schöpfer der Werke. Der Lizenzgeber versichert, dass er Inhaber von Leistungsverwertungsrechten an den lizenzierten Werken ist und er das uneingeschränkte Recht vom Lizenzgeber eingeräumt bekommen hat, der Xxxxxxxxxx.xx GmbH unentgeltlich eine (Unter-)Li- zenz im Rahmen dieser Vereinbarung einzuräumen. Der Lizenzgeber garantiert der Xxxxxxxxxx.xx GmbH, dass die Werke nicht gegen Ur- heberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder an- dere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte beleidigen bzw. in Verruf bringen. Der Lizenzgeber versichert, dass auf den Werken eventuell abgebildete Personen mit der Veröffentlichung - auch im Internet - einverstanden sind, es sei denn, dass ein solches Einverständnis nicht erforderlich ist (§ 23 KUG) und ohne dass hierfür weitere Vergütungen zu leisten sind. Dies gilt auch für die Verwendung der Werke zu Werbezwecken. Der Lizenzgeber wird der Xxxxxxxxxx.xx GmbH unverzüglich davon informieren, wenn Dritte Forderungen und/oder Ansprüche gegen ihn wegen der Verwendung der Werke geltend machen.