Lohnfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers Musterklauseln

Lohnfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers. 1 Voraussetzungen und Höhe: Sofern ein Arbeitsverhältnis durch den Tod aufgelöst wird, hat der Betrieb unter der Voraussetzung, dass der Verstorbene Ehegatte oder minderjährige Kinder hinterlässt oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinter- lässt, gegenüber denen der Verstorbene unterstützungspflichtig war, folgende Leistun- gen (...) ab Todestag zu erbringen (Lohnnachgenuss):
Lohnfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers. 1. Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem hinterbliebenen Ehepartner, den minderjährigen Kindern oder anderen Personen, denen gegenüber der Arbeitnehmer eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, eine Lohnfortzahlung zu gewähren.
Lohnfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers. 1 Voraussetzungen und Höhe: Sofern ein Arbeitsverhältnis durch den Tod aufgelöst wird, hat der Betrieb unter der Voraussetzung, dass der verstorbene Ehegatte, die eingetragene Partnerin, den eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder hinterlässt oder bei Feh- len dieser Erben, andere Personen hinterlässt, gegenüber denen der Verstorbene unterstüt- zungspflichtig war, die Leistungen nach Art. 338 OR ab Todestag zu erbringen.