Luftqualität Musterklauseln

Luftqualität. Richtlinie 94/63/EG zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen
Luftqualität. Zwischen Luftverschmutzung und Klimawandel besteht ein enger Zusammenhang. Die Förderung und das Ver- brennen von fossilen Brennstoffen heizen als Haupt- quelle von CO2-Emissionen nicht nur den Klimawandel an, sondern setzen auch in großem Umfang Luftschad- stoffe frei. Deshalb erwarten wir von unseren Lieferanten die Reduzierung von umweltschädlichen Abgasen um die Luftqualität zukünftig zu verbessern. Insbesondere Luftemissionen wie flüchtige organische Kohlenstoffe, ozonschädigende Stoffe oder Abgase Verbrennungs- prozessen durch die Produktion sollen beachtet werden.
Luftqualität. 32008 L 0050: Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1)
Luftqualität. 31994 L 0063: Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 24)
Luftqualität. Aus den EG-Luftqualitätsrichtlinien ergibt sich die Verpflichtung zur landesweiten Immissionsüberwa- chung. Um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen, betreibt der Freistaat Sachsen ein automati- sches Immissionsmessnetz zur Überwachung der Luftbelastung. Die nächstgelegene Messtation des Sächsischen Messnetzes zur Überwachung der Luftqualität befindet sich in Bautzen. Gemäß Jahresbericht zur Luftqualität in Sachsen 2013 des LfULG ist die Belastungssituation im Plan- gebiet wesentlich günstiger als in den Ballungsräumen größerer Städte. Eine Ausnahme bildet hierbei die Ozonkonzentration, die in den ländlichen Gebieten wegen der geringeren Abbaurate durch andere Schadstoffe immer noch auf einem hohen Niveau liegt. Ein weiterer Anstieg der Ozon-Belastung kann nachhaltig nur durch eine langfristige und großräumige Verringerung der Emissionen der Vorläu- fersubstanzen erreicht werden. Luftreinhaltepläne liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor. Tabelle 10: Jahresmittelwerte der Luftschadstoffe 2013 (und 2012) an der Messstation Bautzen22 Luftschadstoff [µg/m³] SO2 O3 NO2 NO Benzol Toluol Xylol PM10 PM2,5 Keine Messung 50 (53) 18 (19) 6 (6) Keine Messung Keine Messung Keine Messung 22 (20) Xxxxx Xxxxxxx Tabelle 11: Überschreitung der O3 -Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach 39. BImSchV Anzahl der Tage 8h > 120 µg/m³ 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 O3 12 22 32 17 9 8 18 10 12 11 NO2 - - - - - - 0 0 0 0 PM10 - - - - - - 31 23 14 18

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