Umwelt Musterklauseln

Umwelt. Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales
Umwelt. Umweltrisiken stehen im Zusammenhang mit Umweltereignissen oder -bedingungen und deren Auswirkungen auf den Wert der Vermögenswerte, in die ein Teilfonds investiert sein kann. Solche Risiken können in Bezug auf ein Unternehmen selbst, seine verbundenen Unternehmen oder in seiner Lieferkette entstehen und/oder sich auf einen bestimmten Wirtschaftssektor, eine geografische oder politische Region beziehen. Zu den Umweltrisiken gehören:
Umwelt. ARTIKEL 360 Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit in Umweltfragen und leisten damit einen Beitrag zur Verwirklichung des langfristigen Ziels der nachhaltigen Entwicklung und der umweltgerechten Wirtschaft. Es wird davon ausgegangen, dass ein verstärkter Umweltschutz den Bürgern und Unternehmen in der Ukraine und in der EU Vorteile bringt, unter anderem bessere öffentliche Gesundheit, Erhaltung natürlicher Ressourcen, höhere wirtschaftliche und ökologische Effizienz, Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche und höhere Produktion dank moderner Technologien. Die Zusammenarbeit wird im Interesse der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gleichheit und des beiderseitigen Vorteils unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der damit zusammen- hängenden multilateralen Übereinkünfte durchgeführt. ARTIKEL 361 Ziel der Zusammenarbeit ist die Erhaltung, der Schutz, die Verbesserung und die Sanierung der Umwelt, der Schutz der menschlichen Gesundheit, die umsichtige und rationelle Nutzung natürli- cher Ressourcen und die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme, unter anderem in den folgenden Bereichen: a) Klimawandel, b) verantwortungsvolles Handeln im Umweltbereich und Querschnittsfragen, einschließlich Bildung und Ausbildung, sowie Zugang zu Informationen und Entscheidungsprozessen im Umweltbereich, c) Luftqualität, d) Wasserqualitäts- und Wasserressourcenmanagement unter Einschluss der Meeresumwelt, e) Abfall- und Ressourcenmanagement, f) Naturschutz, einschließlich der Erhaltung und des Schutzes der biologischen und landschaft- lichen Vielfalt (Öko-Netzwerke), g) Verschmutzung durch Industrieanlagen und industrielle Gefahren, h) Chemikalien, i) genetisch veränderte Organismen, unter anderem in der Landwirtschaft, j) Lärmbelastung, k) Katastrophenschutz, einschließlich Naturkatastrophen und von Menschen ausgelösten Katastrophen, l) städtische Umwelt, m) Umweltgebühren. (1) Die Vertragsparteien treffen unter anderem folgende Maßnahmen: a) Austausch von Informationen und ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, b) gemeinsame Forschung und Informationsaustausch auf dem Gebiet saubererer Technologien, c) Vorkehrungen für Katastrophen und sonstige Notfälle, d) gemeinsame Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene, unter anderem mit Blick auf die von den Vertragsparteien ratifizierten multilateralen Umweltüberein...
Umwelt. A. Luftqualität.............................................................................................. B. Abfallwirtschaft ......................................................................................
Umwelt. Umweltrisiken stehen im Zusammenhang mit Umweltereignissen oder -bedingungen und deren Auswir- kungen auf den Wert der Vermögenswerte, in die ein Teilfonds investiert sein kann. Solche Risiken können in Bezug auf ein Unternehmen selbst, seine verbundenen Unternehmen oder in seiner Liefer- kette entstehen und/oder sich auf einen bestimmten Wirtschaftssektor, eine geografische oder politische Region beziehen. Zu den Umweltrisiken gehören: Forstwirtschaft und Tourismus. Die Landnutzung und die Verfahren zur Steuerung der Landnutzung haben einen grossen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen. Insbesondere in Branchen, die von mit Abholzung verbundenen Rohstoffen abhängig sind, wie die Soja- und Palmölindustrie, Rinderzucht und Holzwirtschaft, können Massnahmen zur Steuerung der Landnutzung negative Auswirkungen auf Ge- schäftstätigkeit, Erträge und Ausgaben zur Folge haben.
Umwelt. Kapitel 9A:
Umwelt. Die Koalitionspartner erkennen die Notwendigkeit, wirtschaftliches Wachstum und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen miteinander zu vereinbaren. Die Auswirkungen des Klimawandels, der stetige Verlust der globalen Artenvielfalt und die schelle Verringerung fossiler Rohstoffe bei steigender globaler Nachfrage bergen nicht nur ökologische, sondern auch erhebliche ökonomische und soziale Risiken. Die Politik der Koalitionspartner hat deshalb das Ziel, auf lokaler Ebene durch eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie einen Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Die Umweltpartnerschaft zwischen Stadt und den Wirtschaftsverbänden und ihre Programme sollen weitergeführt werden. Hamburg ist als küstennahe Stadt besonders vom Klimawandel betroffen. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an verändete Klimabedingungen gehören daher zu den vordringlichen Aufgaben der Koalition. Die Koalitionspartner einigen sich deshalb auf ein verbindliches Ziel im Klimaschutz: Bis 2020 soll der CO2- Ausstoß um 40 % reduziert werden.
Umwelt. (1) Ziel der Zusammenarbeit ist es, eine Verschlechterung der Umweltlage zu verhindern, die Verschmutzung zu überwachen und die rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. (2) Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche: Desertifikation; Qualität des Mittelmeerwassers und Überwachung und Verhinderung der Meeresverschmut- zung; Wasserwirtschaft; Energiewirtschaft; Abfallwirtschaft; Versalzung; Umweltpflege in empfindlichen Küstengebieten; Auswirkungen der industriellen Entwicklung auf die Umwelt im allgemeinen und Sicherheit von Industrieanlagen im besonderen; Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Qualität von Boden und Wasser; Umwelterziehung und Sensibilisierung für Umweltfragen.
Umwelt. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die für beide Seiten geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einzuhalten und die einschlägigen Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden.
Umwelt. 28: Verbraucher- und Gesundheitsschutz 29: Zollunion 30: Außenbeziehungen 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 32: Finanzkontrolle 33: Finanz- und Haushaltsvorschriften 34: Institutionen