Umwelt Musterklauseln
Umwelt. Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales
Umwelt. ARTIKEL 360 Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit in Umweltfragen und leisten damit einen Beitrag zur Verwirklichung des langfristigen Ziels der nachhaltigen Entwicklung und der umweltgerechten Wirtschaft. Es wird davon ausgegangen, dass ein verstärkter Umweltschutz den Bürgern und Unternehmen in der Ukraine und in der EU Vorteile bringt, unter anderem bessere öffentliche Gesundheit, Erhaltung natürlicher Ressourcen, höhere wirtschaftliche und ökologische Effizienz, Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche und höhere Produktion dank moderner Technologien. Die Zusammenarbeit wird im Interesse der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gleichheit und des beiderseitigen Vorteils unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der damit zusammen- hängenden multilateralen Übereinkünfte durchgeführt.
ARTIKEL 361 Ziel der Zusammenarbeit ist die Erhaltung, der Schutz, die Verbesserung und die Sanierung der Umwelt, der Schutz der menschlichen Gesundheit, die umsichtige und rationelle Nutzung natürli- cher Ressourcen und die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme, unter anderem in den folgenden Bereichen:
a) Klimawandel,
b) verantwortungsvolles Handeln im Umweltbereich und Querschnittsfragen, einschließlich Bildung und Ausbildung, sowie Zugang zu Informationen und Entscheidungsprozessen im Umweltbereich,
c) Luftqualität,
d) Wasserqualitäts- und Wasserressourcenmanagement unter Einschluss der Meeresumwelt,
e) Abfall- und Ressourcenmanagement,
f) Naturschutz, einschließlich der Erhaltung und des Schutzes der biologischen und landschaft- lichen Vielfalt (Öko-Netzwerke),
g) Verschmutzung durch Industrieanlagen und industrielle Gefahren,
h) Chemikalien,
i) genetisch veränderte Organismen, unter anderem in der Landwirtschaft,
j) Lärmbelastung,
k) Katastrophenschutz, einschließlich Naturkatastrophen und von Menschen ausgelösten Katastrophen,
l) städtische Umwelt,
m) Umweltgebühren.
(1) Die Vertragsparteien treffen unter anderem folgende Maßnahmen:
a) Austausch von Informationen und Xxxxxxxxxx,
b) gemeinsame Forschung und Informationsaustausch auf dem Gebiet saubererer Technologien,
c) Vorkehrungen für Katastrophen und sonstige Notfälle,
d) gemeinsame Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene, unter anderem mit Blick auf die von den Vertragsparteien ratifizierten multilateralen Umweltüberein...
Umwelt. A. Luftqualität.............................................................................................. B. Abfallwirtschaft ......................................................................................
Umwelt. Umweltrisiken stehen im Zusammenhang mit Umweltereignissen oder -bedingungen und deren Auswir- kungen auf den Wert der Vermögenswerte, in die ein Teilfonds investiert sein kann. Solche Risiken kön- nen in Bezug auf ein Unternehmen selbst, seine verbundenen Unternehmen oder in seiner Lieferkette entstehen und/oder sich auf einen bestimmten Wirtschaftssektor, eine geografische oder politische Re- gion beziehen. Zu den Umweltrisiken gehören: Hochwasserschutz, Nährstoffkreislauf und Klimaregulierung. Ein fortgesetzter Verlust an Biodiversität kann sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit, Erträge und Aufwendungen in bestimmten Branchen aus- wirken, in die ein Teilfonds investieren darf, beispielsweise Landnutzung und Meerestechnik, Landwirt- schaft, Rohstoffindustrie (Zement und Zuschlagstoffe, Öl, Gas und Bergbau), Forstwirtschaft und Touris- mus. Die Landnutzung und die Verfahren zur Steuerung der Landnutzung haben einen großen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen. Insbesondere in Branchen, die von mit Abholzung verbundenen Rohstof- fen abhängig sind, wie die Soja- und Palmölindustrie, Rinderzucht und Holzwirtschaft, können Maßnah- men zur Steuerung der Landnutzung negative Auswirkungen auf Geschäftstätigkeit, Erträge und Ausga- ben zur Folge haben.
Umwelt. Umweltrisiken stehen im Zusammenhang mit Umweltereignissen oder -bedingungen und deren Auswirkungen auf den Wert der Vermögenswerte, in die ein Teilfonds investiert sein kann. Solche Risiken können in Bezug auf ein Unternehmen selbst, seine verbundenen Unternehmen oder in seiner Lieferkette entstehen und/oder sich auf einen bestimmten Wirtschaftssektor, eine geografische oder politische Region beziehen. Zu den Umweltrisiken gehören:
Umwelt. (1) Ziel der Zusammenarbeit ist es, eine Verschlechterung der Umweltlage zu verhindern, die Verschmutzung zu überwachen und die rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.
(2) Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche: Desertifikation; Qualität des Mittelmeerwassers und Überwachung und Verhinderung der Meeresverschmut- zung; Wasserwirtschaft; Energiewirtschaft; Abfallwirtschaft; Versalzung; Umweltpflege in empfindlichen Küstengebieten; Auswirkungen der industriellen Entwicklung auf die Umwelt im allgemeinen und Sicherheit von Industrieanlagen im besonderen; Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Qualität von Boden und Wasser; Umwelterziehung und Sensibilisierung für Umweltfragen.
Umwelt. Grundsatz Nr. 7
Umwelt. 28: Verbraucher- und Gesundheitsschutz 29: Zollunion 30: Außenbeziehungen 31: Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 32: Finanzkontrolle 33: Finanz- und Haushaltsvorschriften 34: Institutionen
Umwelt. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe verarbeitet Holz und damit Rohstoffe aus der Natur. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe legt daher beim Bezug von Rohstoffen und während des gesamten Produktions- prozesses höchsten Wert auf die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben und Marktstandards. Die Um- weltverträglichkeit der hergestellten Produkte beginnt bei den unbedenklichen Einsatzmaterialien wie na- turbelassenen Hölzern, formaldehydarmen Leimsystemen und endet mit einem schonenden, ökologisch wegweisenden Herstellungsprozess. So achtet die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe im Rahmen ihres Holzbezugs insbesondere darauf, dass das Holz aus nachhaltiger Forst- und Waldwirtschaft gewonnen wurde, um so auch zu gewährleisten, dass die hergestellten Produkte durch das FSC (Forest Stewardship Council) zertifiziert werden können. Zudem achtet die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe beim Holzbezug darauf, dass das Holz aus legalem Einschlag und nicht aus Wäldern erfolgt, die besonders schützenswert sind oder deren Bäume genetisch verändert wurden. Die in der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe zur Verwendung kommenden Leime sind den duroplastischen Klebstoffen zuzuordnen, d. h. sie sind Reaktionsklebstoffe wie z. B. Harnstoff-Formaldehyd-Kondensate oder auch Mischkondensate auf Basis von Harnstoff, Melamin und Formaldehyd. Alle zum Einsatz kom- menden Leimansätze erfüllen die Vorgaben der Emissionsklasse E1. Bei den zur Lackierung in Uni- oder Druckdekoren zur Anwendung kommenden Lacken handelt es sich um „Wässerige Dispersionsfarben“, die durch einen „AC-UV-Lack“ geschützt werden. Eine thermische Verwertung sowie die Kompostierbarkeit unserer HDF-Produkte ist unproblematisch, da sie nicht mit PVC und/oder halogenorganischen Substanzen behandelt werden. Ab 2012 wurde ebenfalls ein Energiemanagement-System gemäß ISO 50001 eingeführt. Basierend auf diesem Zertifizierungssystem werden mittlerweile alle Standorte regelmäßig zum Energiemanagement au- ditiert. Darüber hinaus hat die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe in den Produktionsprozess ihrer Produkte ver- schiedene Maßnahmen implementiert, die die Produktion ökologischer und umweltfreundlicher machen. So werden die anfallenden Holzreste in den Produktionsstandorten der Homann Holzwerkstoffe-Gruppe z.B. zur Wärmeerzeugung thermisch genutzt. Die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe ist bei ihrer Produktion darauf bedacht einen geschlossenen, ökologischen Produktionskreislauf zu gewährleisten.
Umwelt. Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die für beide Seiten geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze, -regelungen und -standards einzuhalten und die einschlägigen Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden.