Löschung durch Widerruf Musterklauseln

Löschung durch Widerruf. SWITCH widerruft die Registrierung eines Domain-Namens, wenn ihr ein in der Schweiz vollstreckbarer Entscheid eines Gerichts, eines Schiedsgerichts, ein ebensolcher Entscheid einer schweizerischen Strafverfolgungs-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde, ein Expertenentscheid des Streitbeilegungsdienstes für ".ch" und ".li" Domain-Namen oder ein von beiden Parteien gerichtlich oder aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich vorgelegt wird, wonach SWITCH unmittelbar angewiesen wird, ohne dass SWITCH Partei des entsprechenden Verfahrens ist, den Domain-Namen zu widerrufen, oder worin die vom Halter abzugebende Zustimmung zum Widerruf enthalten ist oder wodurch diese Zustimmung ersetzt wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Entscheides beizubringen. SWITCH kann die Registrierung von Domain-Namen widerrufen, wenn: a) der Halter das anwendbare Recht verletzt; b) der Halter diese AGB bzw. bis zur Auflösung des letzten Direktkundenverhältnisses das Vertragsverhältnis mit SWITCH verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer von SWITCH angesetzten Frist behebt; c) die Preise gegenüber SWITCH nicht vertragsgemäss bezahlt werden; d) der Halter seine Datenpflegepflicht verletzt; e) die offensichtliche Gefahr besteht, dass sich SWITCH wegen der Registrierung und/oder Verwendung des Domain-Namens selber rechtlich verantwortlich machen könnte. In diesem Fall erfolgt der Widerruf in Absprache mit dem BAKOM bzw. Amt für Kommunikation; f) der Halter verstorben oder im Handelsregister infolge Konkurs oder Liquidation gelöscht worden ist; g) andere wichtige Gründe wie internationale Empfehlungen, Normen oder Harmonisierungen es erfordern. In diesem Fall erfolgt der Widerruf in Absprache mit dem BAKOM bzw. Amt für Kommunikation. Mit dem Widerruf wird der Domain-Name aus dem Whois-Dienst, der Datenbank und dem Zonenfile gelöscht. Mit der Löschung wird der Domain-Name nach einer Übergangsfrist im Sinne von Xxxx. 3.3.3 zur erneuten Registrierung frei. Erfolgte der Widerruf gestützt auf Abs. 1 hiervor, so wird der Domain-Name auf den im Entscheid genannten oder im Vergleich durch die Parteien vereinbarten Zeitpunkt oder, falls ein solcher Zeitpunkt nicht festgesetzt ist, raschmöglichst wieder zur erneuten Registrierung frei.
Löschung durch Widerruf. SWITCH widerruft die Registrierung eines Domain-Namens, wenn ihr ein in der Schweiz vollstreckbarer Entscheid eines Gerichts, eines Schiedsgerichts, ein ebensolcher Entscheid einer schweizerischen Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde, ein Expertenentscheid des Streitbeilegungsdienstes für ".ch" und ".li" Domain-Namen oder ein von beiden Parteien gerichtlich oder aussergerichtlich abgeschlossener Vergleich vorgelegt wird, wonach SWITCH unmittelbar angewiesen wird, auch ohne dass SWITCH Partei des entsprechenden Verfahrens ist, den Domain-Namen zu widerrufen, oder worin die von der Halterin oder vom Halter abzugebende Zustimmung zum Widerruf enthalten ist oder wodurch diese Zustimmung ersetzt wird. Der Dritte hat eine Bescheinigung über die Vollstreckbarkeit des Entscheides beizubringen. Darüber hinaus kann SWITCH die Registrierung von Domain-Namen in den durch die anwendbaren Gesetze, Verordnungen und deren Ausführungsbestimmungen vorgesehenen Fällen, bei einer Verletzung dieser AGB durch die Halterin oder den Halter oder wenn die Preise gegenüber SWITCH nicht vertragsgemäss bezahlt werden widerrufen. Durch den Widerruf wird der Domain-Name nach einer Übergangsfrist im Sinne von Ziff. 3.3.3 zur erneuten Registrierung frei.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Nutzung durch Dritte 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. 18.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. 18.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der net services angebotenen Dienste durch Dritte, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die net services gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Vorzeitige Auflösung 7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  • Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.