Nutzung durch Dritte. 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
18.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat.
18.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der net services angebotenen Dienste durch Dritte, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die net services gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
Nutzung durch Dritte. 11.1 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen.
11.2 Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten, insbesondere auch nach Ziff. 10.14 dieser Bedingungen, einhalten.
11.3 Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der EnBW, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, die bereitgestellte Leistung nicht zur ständigen Alleinnutzung überlassen.
11.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der EnBW, die im freien Ermessen der EnBW steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haus- halt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Ver- tragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann EnBW gemäß Ziff. 26.9 den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann EnBW vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie EnBW ohne die Nutzung stünde.
Nutzung durch Dritte. 12.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der net services Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch net services gestattet.
12.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsge- mäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha- densersatzanspruch für den Kunden.
12.3 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
12.4 Dritte im Sinne der Regelungen dieser Ziffer 12. sind auch mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. net services wird diesbe- züglich ihre Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verwei- gern.
Nutzung durch Dritte. Dem Auftraggeber ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte im Wege der kommerziellen Vermarktung wei- terzugeben oder diese ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen.
Nutzung durch Dritte. 8.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet die im Rahmen dieses Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter erbrachten Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder unter Einsatz der vom Anbieter überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Telekommunikations-dienstleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
8.2 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
Nutzung durch Dritte. 6.1. Die Benutzerkennung und das Kennwort werden persönlich vergeben. Dem Kunden ist nicht gestattet, seine Benutzerkennung sowie sein Kennwort Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Falle der unberechtigten Nutzung der Providerdienste ist der Kunde zur Rückzahlung des Entgeltes vor- behaltlich der in Ziffer 6.3 genannten Regelungen verpflichtet, soweit er die unbefugte Nutzung der Provider-dienste zu vertreten hat. Er hat die Gesellschaft ferner von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die durch eine solche unbefugte Nutzung entstehen.
6.2. Der Kunde hat die vermutete unbefugte Drittnutzung seiner Benutzerkennung und/oder sei- nes Kennwortes durch Dritte unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen (per Telefon oder Telefax). Eine telefonische Mitteilung hat er unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Gesellschaft wird die von dem Kunden benannte Benutzerkennung und/oder das Kennwort sofort sperren. Der Kunde erhält eine neue Benutzerkennung und/oder ein neues Kennwort zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen.
6.3. Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nach, haftet er nur für die bis zum Ein- gang der Sperrmeldung in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Unterlässt der Kunde die un- verzügliche Meldung, haftet er für diejenigen Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Drittnutzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Nutzung durch Dritte. 5.1 Eine direkte oder mittelbare, entgeltliche und unentgeltliche Nutzung der Internet- Dienste der mm-dsl durch Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch mm-dsl oder in Tarifen gestattet, die ausdrücklich für den Wiederverkauf oder für das Anbieten von Serverdiensten bestimmt und entsprechend ausgezeichnet sind. Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde auf Basis der Dienste der mm-dsl keine entgeltlichen oder unentgeltlichen (Server) Dienste für Dritte erbringen und die Leistungen der mm-dsl ausschließlich Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm in einem Haushalt leben, In einem Tarif für die gewerbliche Nutzung sind die Mitarbeiter des beauftragenden Unternehmenskunden unabhängig vom Standort nutzungsberechtigt, und das Erbringen von (Server)Diensten für Dritte ist gestattet, soweit dies dem Eigenbedarf des Unternehmens dient.
5.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, gilt die Gestaltung grundsätzlich nicht für kostenlose Inklusiv- und Zusatzleistungen; diese dürfen nur vom Kunden selbst genutzt werden, Der Kunde verpflichtet sich, die Dritten in die sachgerechte Nutzung der Internet- Dienste der mm-dsl einzuweisen und mit den Dritten Vereinbarungen zu treffen, die ein direktes oder mittelbares Vertragsverhältnis mit mm-dsl sowie Haftungsansprüche gegenüber mm-dsl grundsätzlich ausschließen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Internet-Dienste der mm-dsl durch Dritte entstanden sind, es sei denn, dass mm-dsl grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt bzw. dass mm-dsl gegen wesentliche Pflichten verstößt.
Nutzung durch Dritte. 5.1 Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der TNG darf der Kunde die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen.
5.2 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenen Schä- den, die aus der Benutzung durch Dritte entstehen.
Nutzung durch Dritte. 35.1 Dem Benutzer ist es nicht gestattet, das Fahrzeuggerät Dritten ohne Zu- stimmung von TC zur ständigen Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Dritte ist Erfüllungsgehilfe des Benutzers.
35.2 Unbeschadet des vorstehenden Absatzes hat der Benutzer auch die For- derungen zu begleichen, die durch die vom Benutzer zugelassene Nut- zung des Fahrzeuggerätes durch einen Dritten entstehen. Dies gilt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem der Benutzer TC den Verlust des Fahrzeugge- rätes angezeigt hat.
35.3 Maut, die anlässlich einer unbefugten Nutzung des Fahrzeuggerätes durch Dritte ermittelt wird, hat der Benutzer zu zahlen, wenn und soweit er gegen die in Ziffer 31.5 bestimmten Pflichten verstoßen hat.
Nutzung durch Dritte. Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Ort unter irgendeinem Namen auf andere als die in der Vereinbarung genannten Personen (nur direkte Familienangehörige) übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die zulässige Nutzung erfolgt, sind im Voraus durch eine gesonderte Vereinbarung festzulegen.