Nutzung durch Dritte. 11.1 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen.
Nutzung durch Dritte. 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
Nutzung durch Dritte. Dem Auftraggeber ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte im Wege der kommerziellen Vermarktung wei- terzugeben oder diese ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen.
Nutzung durch Dritte. 5.1 Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der TNG darf der Kunde die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen.
Nutzung durch Dritte. 8.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet die im Rahmen dieses Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen durch den Anbieter erbrachten Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder unter Einsatz der vom Anbieter überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Telekommunikations-dienstleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
Nutzung durch Dritte. 32.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Fahrzeuggerät Dritten ohne Zustimmung von TC zur ständigen Nutzung zu überlassen, es sei denn, der Dritte ist Erfüllungsgehilfe des Kunden.
Nutzung durch Dritte. 5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Vertragsgegenstand Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der XXXXX.XXX zur ständigen Nutzung zu überlassen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen der Dritte mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft (Privatkunde) lebt bzw. Mitarbeiter des Kunden (Geschäftskunde) ist. Der Kunde hat den Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Er haf- tet für das Verschulden des Dritten wie für eigenes Verschulden.
Nutzung durch Dritte. Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Ort unter irgendeinem Namen auf andere als die in der Vereinbarung genannten Personen (nur direkte Familienangehörige) übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die zulässige Nutzung erfolgt, sind im Voraus durch eine gesonderte Vereinbarung festzulegen.
Nutzung durch Dritte. 12.1 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelbare Nutzung der net services Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch net services gestattet.
Nutzung durch Dritte. 5.1 Eine direkte oder mittelbare, entgeltliche und unentgeltliche Nutzung der Internet- Dienste der mm-dsl durch Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch mm-dsl oder in Tarifen gestattet, die ausdrücklich für den Wiederverkauf oder für das Anbieten von Serverdiensten bestimmt und entsprechend ausgezeichnet sind. Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde auf Basis der Dienste der mm-dsl keine entgeltlichen oder unentgeltlichen (Server) Dienste für Dritte erbringen und die Leistungen der mm-dsl ausschließlich Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm in einem Haushalt leben, In einem Tarif für die gewerbliche Nutzung sind die Mitarbeiter des beauftragenden Unternehmenskunden unabhängig vom Standort nutzungsberechtigt, und das Erbringen von (Server)Diensten für Dritte ist gestattet, soweit dies dem Eigenbedarf des Unternehmens dient.